Alkohol am Steuer
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Alkohol am Steuer in Hamburg.
Alkohol am Steuer: Rechtslage und relevante Gesetze
Die Thematik "Alkohol am Steuer" umfasst alle rechtlichen Aspekte, die sich aus dem Fahren unter Alkoholeinfluss ergeben. Zentrale Regelungen finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie im Strafgesetzbuch (StGB). Insbesondere § 316 StGB behandelt die Trunkenheit im Verkehr, während § 24a StVG die Ordnungswidrigkeiten bei Alkohol am Steuer regelt.
Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?
Die rechtlichen Konsequenzen hängen von der Höhe des Blutalkoholgehalts (BAK) ab und sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
- 0,3 - 0,49 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 500 € und 2 Punkte in Flensburg.
- 0,5 - 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld von 1.000 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- 1,1 Promille und mehr: Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis.
- Wiederholte Verstöße: Höhere Strafen und längere Fahrverbote, mögliche Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Häufige Fälle aus unserer Hamburger Praxis
In unserer Kanzlei beraten wir häufig Mandanten, die in folgende Situationen geraten sind:
- Ein Mandant wird mit 0,6 Promille in einer Verkehrskontrolle angehalten und erhält eine Vorladung zur MPU.
- Ein anderer Mandant verursacht einen Unfall bei 1,2 Promille und sieht sich neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtlichen Forderungen gegenüber.
- Ein Fahrer unter 21 Jahren wird mit 0,4 Promille angehalten, was zu einem sofortigen Führerscheinentzug führt.
Ablauf nach einem Vorfall: Was passiert jetzt?
Nach einem Vorfall wird in der Regel eine Strafanzeige erstattet oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gestellt. Folgende Schritte sind typisch:
- Polizeikontrolle: Blutentnahme zur Feststellung des BAK.
- Vorladung: Sie erhalten eine schriftliche Vorladung zur Anhörung.
- Bescheid: Erhalt des Bußgeldbescheids oder der Anklageschrift.
- Einspruch: Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids können Sie Einspruch einlegen.
In Hamburg werden diese Verfahren in der Regel vom zuständigen Amtsgericht bearbeitet. Die Dauer des Verfahrens kann variieren, in der Regel sind jedoch mehrere Monate zu erwarten.
Einspruch gegen den Bescheid: Wann lohnt es sich?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Die Messung des Blutalkoholgehalts war fehlerhaft.
- Die Polizeikontrolle war nicht rechtmäßig.
- Es gibt mildernde Umstände, die im Bescheid nicht berücksichtigt wurden.
In solchen Fällen kann eine anwaltliche Vertretung hilfreich sein, um die Chancen auf eine reduzierte Strafe oder einen Freispruch zu erhöhen.
Tipps für Betroffene: Was sollten Sie tun/nicht tun?
Im Falle einer Kontrolle oder eines Vorfalls sollten Betroffene folgende Verhaltensweisen beachten:
- Nicht zugeben: Machen Sie keine Aussagen zur Menge des konsumierten Alkohols.
- Rechtzeitig handeln: Ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.
- MPU vorbereiten: Sollten sie zur MPU aufgefordert werden, bereiten Sie sich gründlich darauf vor.
Lokale Besonderheiten in Hamburg
Hamburg hat aufgrund seiner hohen Verkehrsdichte und der zahlreichen Veranstaltungen wie dem Hamburger Dom oder dem Reeperbahnfest eine besondere Relevanz im Bereich "Alkohol am Steuer". Häufige Kontrollstellen befinden sich in St. Pauli, in der Nähe von Großevents und an vielbefahrenen Straßen. Die zuständigen Gerichte sind das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg, die für Verkehrsstrafsachen zuständig sind.
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend und können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis und Ihr Leben haben. Wenn Sie in einen Vorfall verwickelt sind, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.
Alkohol am Steuer in Hamburger Stadtteilen
Jetzt kostenlos beraten lassen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.