Autokauf & Autoverkauf

Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Autokauf & Autoverkauf in Hamburg.

Autokauf & Autoverkauf — Anwalt für Verkehrsrecht Hamburg

Rechtslage beim Autokauf und Autoverkauf

Der Kauf und Verkauf von Fahrzeugen ist ein häufiges Rechtsgeschäft, das sowohl private als auch gewerbliche Käufer und Verkäufer betrifft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den Vorschriften über den Kaufvertrag (§§ 433-480 BGB). Bei Mängeln am Fahrzeug können verschiedene Rechtsfolgen eintreten, die die Gewährleistung, Rückabwicklung und Schadensersatz betreffen.

Gesetzliche Grundlagen und Gewährleistung

Die Gewährleistung beim Fahrzeugkauf ist ein zentrales Thema. Nach § 434 BGB liegt ein Mangel vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs (§ 438 BGB).

  • Neuwagen: Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
  • Gebrauchtwagen: Gewährleistungsfrist kann auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde.

Typische Mandantensituationen und Praxisbeispiele

In der Praxis treten häufig folgende Fälle auf:

  1. Ein Käufer entdeckt nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens einen erheblichen Motorenschaden. Der Verkäufer verweigert jedoch die Gewährleistung.
  2. Ein Käufer erwirbt einen Neuwagen, der nach wenigen Monaten erhebliche Mängel aufweist. Der Hersteller bietet keine Lösung an.

In diesen Fällen können Betroffene ihre Rechte durchsetzen und Ansprüche auf Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz geltend machen.

Rückabwicklung des Kaufvertrags

Wenn ein Mangel vorliegt und die Nachbesserung nicht erfolgreich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Der Rücktritt muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen und sollte schriftlich erfolgen. Bei der Rückabwicklung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen.
  • Der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Rechtsfolgen bei Mängeln und Fristen

Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sollten Käufer folgende Fristen und Rechtsfolgen beachten:

  • 2 Jahre Gewährleistung für Neuwagen, 1 Jahr für Gebrauchtwagen (sofern vertraglich vereinbart).
  • Die Nachbesserung muss dem Käufer in angemessener Frist angeboten werden.
  • Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Tipps für Käufer und Verkäufer

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Käufer und Verkäufer folgende Tipps beachten:

  • Schriftliche Verträge nutzen und alle Vereinbarungen dokumentieren.
  • Fahrzeughistorie (Unfallberichte, Wartungsnachweise) einsehen.
  • Bei Mängeln umgehend reagieren und den Verkäufer schriftlich informieren.
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenn Unsicherheiten bestehen.

Besonderheiten in Hamburg

In Hamburg gibt es spezielle Gerichte, die für Verkehrsrecht und Kaufverträge zuständig sind. Bei Streitigkeiten über Kauffälle sollten Betroffene das Amtsgericht Hamburg oder das Landgericht Hamburg anrufen. Typische Brennpunkte sind die großen Autohäuser in der Innenstadt sowie die zahlreichen privaten Verkäufer über Online-Plattformen.

Zusammenfassend ist es für Käufer und Verkäufer unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Autokauf und -verkauf zu kennen. Bei Problemen mit Mängeln oder der Rückabwicklung ist eine rechtzeitige und sachkundige Beratung entscheidend, um die eigenen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um den Autokauf und -verkauf zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

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