Autokauf & Autoverkauf in Wandsbek
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Gewährleistungsrechte beim Fahrzeugkauf in Wandsbek
Ein Fahrzeugkauf in Wandsbek, sei es auf dem Parkplatz am Wandsbek Markt oder bei einem Händler an der Wandsbeker Chaussee, kann für Käufer und Verkäufer mit rechtlichen Herausforderungen verbunden sein. Typische Probleme, die Käufer hier erleben, sind Mängel, die nach dem Kauf auftreten, und die Frage, welche Ansprüche in solchen Fällen bestehen. Nach § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Käufer bei Mängeln das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz. Dies bedeutet, dass Sie als Käufer in Wandsbek unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Fahrzeug zurückgeben oder die Reparatur des Mangels verlangen können.
Rückabwicklung des Kaufvertrags: So gehen Sie vor
Wenn Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die nicht behoben werden können oder die Nacherfüllung verweigert wird, können Sie den Kaufvertrag rückabwickeln. Dies beinhaltet, dass Sie den Kaufpreis zurückfordern und das Fahrzeug zurückgeben. Wichtig ist, dass Sie die Frist zur Mängelanzeige beachten: Diese beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs (§ 438 BGB). In Wandsbek kann sich dies als besonders wichtig herausstellen, wenn Sie beispielsweise ein Fahrzeug auf der Wandsbeker Chaussee erworben haben, das nach kurzer Zeit erhebliche technische Probleme zeigt.
Typische Mängel und deren Rechtsfolgen
Im Wandsbeker Raum treten häufig folgende Mängel auf, die Käufer zur Geltendmachung ihrer Rechte veranlassen:
- Unfallfahrzeuge ohne entsprechende Kennzeichnung: Käufer haben das Recht auf Rücktritt (§ 323 BGB).
- Technische Mängel, wie z.B. Probleme mit der Bremsanlage oder der Elektronik, die eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen könnten: Anspruch auf Nachbesserung oder Rücktritt.
- Fehlerhafte Angaben zur Laufleistung: Diese können als Betrug (§ 263 StGB) gewertet werden, was zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
In jedem dieser Fälle ist es empfehlenswert, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu ermitteln.
Verkehrsrechtliche Folgen bei Mängeln: Bußgelder und Punkte
Ein Mangel am Fahrzeug kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Fahren Sie mit einem Fahrzeug, dessen Mängel nicht behoben wurden, kann dies zu Bußgeldern führen. Beispielsweise wird das Fahren mit einem defekten Bremslicht gemäß § 49 StVO mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet und kann zu Punkte in Flensburg führen. Zudem kann bei schwerwiegenden Mängeln, die die Verkehrssicherheit gefährden, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Hier sollten Sie besonders vorsichtig sein, da die Straßen in Wandsbek, wie die Wandsbeker Allee, stark frequentiert sind und häufig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden.
Praktische Beispiele aus Wandsbek
In unserer Kanzlei haben wir zahlreiche Mandate aus dem Bezirk Wandsbek bearbeitet. Ein häufiges Szenario ist der Kauf eines Gebrauchtwagens, der nach kurzer Zeit technische Probleme aufweist. Ein Mandant aus Farmsen-Berne hatte beispielsweise einen PKW gekauft, der trotz Garantie mehrere Mängel aufwies. Nach eingehender Beratung und Prüfung des Kaufvertrags konnten wir erfolgreich einen Rücktritt vom Kaufvertrag erwirken und den Kaufpreis zurückfordern. Ein anderes Beispiel ist ein Fahrzeughalter aus Jenfeld, der nach einem Unfall feststellte, dass das Fahrzeug als Unfallfahrzeug verkauft wurde ohne diese Information rechtzeitig zu erhalten. Hier konnten wir Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
Wenn Sie in Wandsbek rechtliche Fragen zum Fahrzeugkaufrecht haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren.
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