Führerscheinentzug

Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Führerscheinentzug in Hamburg.

Führerscheinentzug — Anwalt für Verkehrsrecht Hamburg

Was fällt unter den Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständigen Behörden. In Deutschland ist dies im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Ein Führerscheinentzug kann durch verschiedene Gründe ausgelöst werden, unter anderem:

  • Alkoholdelikte (§ 316 StGB)
  • Drogenmissbrauch (§ 24a StVG)
  • Wiederholte Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, § 3 StVO)
  • Punkteansammlung im Flensburger Fahreignungsregister (ab 8 Punkten)

Welche Strafen drohen bei Führerscheinentzug?

Die Strafen im Falle eines Führerscheinentzugs können je nach Schwere des Vergehens unterschiedlich ausfallen. Zu den häufigsten Rechtsfolgen gehören:

  • Bußgelder: Diese können von 60 € bei geringfügigen Verstößen bis zu 1.500 € bei schweren Delikten (z.B. Trunkenheit im Verkehr) reichen.
  • Punkte: Punkte im Fahreignungsregister (maximal 8 Punkte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis).
  • Fahrverbot: Vorübergehende Entziehung der Fahrerlaubnis für bis zu 3 Monate.
  • Freiheitsstrafe: Bei schweren Verkehrsstraftaten kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen.

Häufige Fälle aus unserer Hamburger Praxis

In unserer Kanzlei in Hamburg begegnen uns häufig folgende Mandantensituationen:

  • Ein Mandant erhält ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h in einer 30er-Zone.
  • Ein anderer Mandant wird wegen Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,6 Promille (gemäß § 24a StVG) angehalten.
  • Wiederholte Verstöße, die zur Ansammlung von Punkten im Flensburger Register führen.

Ablauf nach einem Vorfall: Was passiert jetzt?

Nach einem Vorfall, der zum Führerscheinentzug führen kann, sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Der Betroffene erhält einen Bußgeldbescheid oder eine Anklageschrift.
  2. Fristen: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen.
  3. Die Behörde prüft den Fall und kann, je nach Schwere des Vergehens, die Fahrerlaubnis entziehen oder ein Fahrverbot aussprechen.
  4. Im Falle eines Entzugs ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) häufig erforderlich, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann.

Einspruch gegen den Bescheid: Wann lohnt es sich?

Ein Einspruch kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Besonders dann, wenn:

  • Der Vorwurf nicht gerechtfertigt erscheint (z.B. fehlerhafte Messung).
  • Die Beweislage schwach ist oder formale Fehler im Bescheid vorliegen.
  • Der Betroffene nachweislich unter besonderen Umständen gehandelt hat (z.B. Notwehr).

Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um die besten Erfolgsaussichten zu wahren.

Tipps: Was sollte man tun/nicht tun?

Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, sind folgende Tipps zu beachten:

  • Rechtzeitig handeln: Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids sollte umgehend reagiert werden.
  • Dokumentation: Alle relevanten Unterlagen, wie Zeugenberichte oder Fotos, sammeln.
  • Rechtsbeistand konsultieren: Eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt kann entscheidend sein.
  • Keine Selbstanzeige: Bei schwerwiegenden Delikten kann eine Selbstanzeige nachteilig sein.

Besonderheiten in Hamburg

In Hamburg sind die zuständigen Stellen für Führerscheinangelegenheiten das zuständige Straßenverkehrsamt sowie das Amtsgericht. Typische Brennpunkte für Verkehrsdelikte in Hamburg sind:

  • Die Reeperbahn, bekannt für hohe Polizeipräsenz und häufige Alkoholkontrollen.
  • Der Elbtunnel, wo oft Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden.

Ein Führerscheinentzug kann schwerwiegende Folgen für die eigene Mobilität und den beruflichen Alltag haben. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung in allen Phasen — von der Einspruchsfrist bis zur MPU-Vorbereitung und der erneuten Beantragung der Fahrerlaubnis. Lassen Sie sich von erfahrenen Fachanwälten beraten!

Jetzt kostenlos beraten lassen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.