Führerscheinentzug in Rahlstedt

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Führerscheinentzug in Rahlstedt

Geblitzt auf der Rahlstedter Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Verkehrssituation in Rahlstedt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Besonders an vielbefahrenen Straßen wie der Rahlstedter Straße oder der Rahlstedter Chaussee kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch mobile und stationäre Blitzer erfasst werden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Stadt drohen Bußgelder von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 km/h kann das Bußgeld auf bis zu 400 Euro steigen und es droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Fahrverbot in Rahlstedt: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Rahlstedt eine erhebliche Einschränkung darstellen. Bei erheblichen Verstößen, wie etwa Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann das zuständige Amtsgericht ein Fahrverbot anordnen. In solchen Fällen haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ein Einspruch kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn formale Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen oder die Messung der Geschwindigkeit fehlerhaft war. Ein Beispiel: Wenn der Blitzer an der Kreuzung Rahlstedter Straße und Robert-Koch-Straße nicht ordnungsgemäß geeicht war, könnte dies als Argument für den Einspruch dienen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

Die häufigsten Bußgeldfallen in Rahlstedt sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Überfahren roter Ampeln. Diese Verstöße ziehen nicht nur Bußgelder nach sich, sondern auch Punkte in Flensburg. Hier einige Beispiele:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 10 km/h: 15 Euro, 0 Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 11 bis 15 km/h: 25 Euro, 1 Punkt
  • Überfahren einer roten Ampel: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Alkoholverstoß (0,5 - 1,09 Promille): 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

MPU-Vorbereitung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Nach einem Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch ist oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Die Vorbereitung auf eine MPU ist entscheidend, um die Chancen auf eine positive Bewertung zu erhöhen. In Rahlstedt haben wir umfassende Erfahrung in der Beratung und Unterstützung unserer Mandanten, die sich auf eine MPU vorbereiten müssen. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 1,5 Promille am Steuer angehalten. Nach einem einmonatigen Fahrverbot und der Anordnung einer MPU haben wir ihn bei der Vorbereitung unterstützt. Durch gezielte Schulungen und Gespräche konnten wir seine Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich erhöhen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Führerscheinrecht haben oder Unterstützung bei einem Führerscheinentzug benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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