Fahrverbot in Rahlstedt

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Fahrverbot in Rahlstedt

Geblitzt auf der Rahlstedter Straße? Ihre Rechte im Fall eines Fahrverbots

In Rahlstedt, einem Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen, sind Fahrverbote häufig ein Thema für Autofahrer. Ob an der Kreuzung Rahlstedter Straße und Berner Allee oder auf der Oldenfelder Straße – Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch stationäre Blitzer erfasst werden, können schnell zu einem Fahrverbot führen. Ein solches kann für Betroffene erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die berufliche Tätigkeit haben. Die rechtlichen Grundlagen, die das Fahrverbot betreffen, finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Fahrverbote: Rechtsfolgen und Fristen

Fahrverbote werden in der Regel verhängt, wenn bestimmte Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister überschritten werden. Dies geschieht häufig bei folgenden Verstößen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h (mind. 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt)
  • Alkoholkonsum mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr (mind. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte)
  • Verstoß gegen die Vorschriften zur Fahrerlaubnis (mind. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte)

Ein Fahrverbot kann bis zu 3 Monate dauern, wobei die genaue Dauer von der Schwere des Verstoßes abhängt. Besonders wichtig ist die Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Diese beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Bei Fahrverboten kann zudem eine Regelung zur Berufskraftfahrer-Härte greifen, die es ermöglicht, vom Fahrverbot abzusehen, wenn dies für die berufliche Existenz des Betroffenen existenzbedrohend wäre.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

In vielen Fällen sind die Betroffenen auf ihr Fahrzeug angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen. Beispielsweise könnte ein Lieferfahrer, der in der Rahlstedter Str. 69 arbeitet, durch ein Fahrverbot in seiner Existenz gefährdet sein. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen. Hierzu ist es erforderlich, nachzuweisen, dass die Ausübung des Berufes ohne das Fahrzeug nicht möglich ist. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im § 25 StVG. Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen und Nachweise, wie Arbeitsverträge oder Bestätigungen des Arbeitgebers, bereitzuhalten.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten aus Rahlstedt vertreten, die mit Fahrverboten konfrontiert waren. Einige häufige Situationen sind:

  • Ein Autofahrer wurde in der Rahlstedter Straße mit 30 km/h zu viel geblitzt und erhielt ein Fahrverbot von 1 Monat.
  • Ein Berufskraftfahrer, der regelmäßig von Farmsen-Berne nach Rahlstedt pendelt, erhielt ein Fahrverbot wegen eines Alkoholverstoßes und konnte dieses durch Nachweise zur beruflichen Härte abwenden.
  • Ein Pendler, der in Jenfeld arbeitet und auf das Auto angewiesen ist, erhielt eine Geldbuße von 300 Euro und 2 Punkte im Flensburger Register, was zu einem drohenden Fahrverbot führte.

In allen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und rechtzeitig einen Einspruch einzulegen, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu wahren. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

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