Fahrverbot in Eilbek
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Geblitzt auf der Wandsbeker Allee? Das sind Ihre Rechte
Im Hamburger Stadtteil Eilbek, wo die Wandsbeker Allee eine Hauptverkehrsader darstellt, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Tagesordnung. Oftmals sind Autofahrer überrascht, wenn sie nach einer Geschwindigkeitskontrolle ein Bußgeldbescheid erhält. Geschwindigkeitsübertretungen führen nicht nur zu Geldstrafen, sondern können auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung erheblich ist.
Fahrverbot in Eilbek: Wann sich ein Einspruch lohnt
Wenn Sie auf der Wandsbeker Allee oder der Eilbeker Straße geblitzt wurden, kann ein Fahrverbot drohen. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften sind 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei 31 km/h zu schnell kann das bereits 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot bedeuten. Besonders in der Nähe von Schulen, wie der Grundschule Eilbek, werden häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, was zusätzliche Risiken für Fahrer mit sich bringt.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Wenn beispielsweise technische Mängel am Blitzer nachweisbar sind oder die Beschilderung nicht den Vorschriften entspricht, lassen sich Fahrverbote oftmals erfolgreich anfechten. Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
Die Verkehrssituation in Eilbek ist komplex. Neben der Wandsbeker Allee sind die Straßen um den Eilbekkanal oft stark befahren, und besonders in der Rush Hour kann es zu Staus kommen. Hier sind einige häufige Verkehrsverstöße, die zu einem Fahrverbot führen können:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Eilbeker Straße: Bis zu 3 Monate Fahrverbot bei 41 km/h zu schnell.
- Rote Ampel überfahren an der Kreuzung Eilbeker Weg / Wandsbeker Allee: 200 Euro Bußgeld und 2 Punkte.
- Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille): Führerscheinentzug für mindestens 1 Monat, 500 Euro Bußgeld.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Wandsbeker Allee mit 36 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt. Das resultierende Bußgeld betrug 160 Euro, und er erhielt ein Fahrverbot von einem Monat. Da er auf das Auto für seine tägliche Arbeit angewiesen ist, haben wir erfolgreich einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot gestellt, indem wir seine berufliche Härte darlegten.
Berufliche Härte und Absehen vom Fahrverbot
In vielen Fällen ist der Verlust des Führerscheins für Betroffene nicht nur ärgerlich, sondern kann existenzielle Probleme verursachen. Wenn die Fahrtüchtigkeit für die Ausübung des Berufs unerlässlich ist, kann ein Fahrverbot unter bestimmten Umständen vermieden werden. Das OLG Schleswig hat in einem Urteil klargestellt, dass in besonderen Fällen von einer Ahndung abgesehen werden kann, wenn die berufliche Existenz in Gefahr ist.
Ein Beispiel dafür könnte ein Taxifahrer sein, der nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot erhalten hat. Hier können wir als Rechtsanwälte maßgeschneiderte Anträge auf Absehen vom Fahrverbot formulieren und die dringende Notwendigkeit der Fahrerlaubnis belegen. Diese Anträge müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bußgeldbescheids eingereicht werden.
Wenn Sie in Eilbek mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden und der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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