Fahrtenbuch

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Fahrtenbuch — Anwalt für Verkehrsrecht Hamburg

Rechtslage zum Fahrtenbuch gemäß § 31a StVZO

Das Fahrtenbuch ist ein wichtiges Instrument im deutschen Verkehrsrecht, das vor allem im Zusammenhang mit der Nachweisführung von Fahrten und Fahrzeugnutzungen steht. Es wird insbesondere dann verlangt, wenn es zu Verkehrsverstößen kommt, bei denen der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann. Die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs finden sich in § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Wann wird ein Fahrtenbuch angeordnet?

Die Anordnung eines Fahrtenbuchs erfolgt in der Regel durch die zuständige Behörde, wenn eine Person wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt oder nicht feststellbar ist, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug geführt hat. Häufige Situationen, in denen dies der Fall ist, umfassen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einem Blitzer erfasst wurden
  • Parkverstöße, bei denen der Halter nicht ermittelt werden kann
  • Rotlichtverstöße ohne Feststellung des Fahrers

Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung des Fahrtenbuchs

Wenn einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt wird, ist dies mit bestimmten Pflichten verbunden. Kommt der Halter dieser Pflicht nicht nach, können folgende Rechtsfolgen eintreten:

  • Bußgelder von bis zu 1.000 €
  • Eintragungen von 1 bis 3 Punkten in das Fahreignungsregister
  • Verlängerung der Probezeit bei Fahranfängern
  • Im Extremfall sogar ein Fahrverbot oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr bei wiederholten Verstößen

Ablauf einer Fahrtenbuchauflage

Nach einem Vorfall, bei dem ein Fahrtenbuch angeordnet wird, erfolgt in der Regel folgender Ablauf:

  1. Die zuständige Behörde sendet einen Bescheid an den Fahrzeughalter.
  2. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
  3. Wenn der Einspruch fruchtlos bleibt, muss das Fahrtenbuch innerhalb der festgelegten Frist (in der Regel 24 Monate) ordnungsgemäß geführt werden.
  4. Die Behörde überprüft regelmäßig die Eintragungen im Fahrtenbuch.

Einspruch gegen den Bescheid: Wann lohnt es sich?

Ein Einspruch gegen die Anordnung eines Fahrtenbuchs kann sich in verschiedenen Fällen lohnen, insbesondere wenn:

  • Die Identität des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes klar belegt werden kann.
  • Der Bescheid aus formalen Gründen fehlerhaft ist (z.B. falsche Fristen oder unzureichende Begründung).
  • Die Verkehrsverstöße nicht in der Häufigkeit oder Schwere vorliegen, die eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen.

Tipps für Betroffene in Hamburg

Für Fahrzeughalter in Hamburg gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Führen Sie das Fahrtenbuch gewissenhaft und vollständig. Unvollständige oder fehlerhafte Eintragungen können zu weiteren Problemen führen.
  • Dokumentieren Sie alle Fahrten, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ziel und Zweck der Fahrt.
  • Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie einen Bescheid über die Anordnung eines Fahrtenbuchs erhalten, um Ihre Optionen zu prüfen.

Die zuständigen Behörden in Hamburg sind in der Regel das zuständige Straßenverkehrsamt sowie die Polizei, die bei Verkehrsverstößen entsprechende Maßnahmen einleitet. Auch örtliche Brennpunkte für Verkehrsverstöße, wie die Innenstadt oder Hauptverkehrsstraßen, können eine Rolle spielen.

Wenn Sie von einer Fahrtenbuchauflage betroffen sind oder Fragen zu Ihrem spezifischen Fall haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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