Führerscheinrecht

Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Führerscheinrecht in Hamburg.

Führerscheinrecht — Anwalt für Verkehrsrecht Hamburg

Was ist Führerscheinrecht?

Das Führerscheinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um die Fahrerlaubnis — von der Erteilung über die Einschränkung bis hin zur Entziehung und Neuerteilung. Es ist ein zentrales Rechtsgebiet im Verkehrsrecht und betrifft Millionen von Verkehrsteilnehmern in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Führerscheinrecht finden sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und den EU-Führerscheinrichtlinien. Diese Vorschriften regeln unter anderem:

  • Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen und deren Berechtigungen
  • Probezeit und Aufbauseminare für Fahranfänger
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
  • Befristung und Verlängerung der Fahrerlaubnis

Führerscheinklassen im Überblick

Das deutsche Führerscheinsystem kennt verschiedene Klassen, die jeweils zum Führen bestimmter Fahrzeugtypen berechtigen. Die wichtigsten sind Klasse B (Pkw bis 3,5 t), Klasse A (Motorräder), Klasse C (Lkw) und Klasse D (Busse). Jede Klasse hat eigene Voraussetzungen bezüglich Alter, Ausbildung und ggf. Gesundheitsuntersuchungen.

Probezeit und Fahranfänger

Fahranfänger unterliegen einer zweijährigen Probezeit mit besonderen Auflagen, insbesondere einer Null-Promille-Grenze. Bei Verstößen in der Probezeit drohen ein Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre oder im schlimmsten Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Inhaber eines ausländischen Führerscheins müssen diesen unter bestimmten Voraussetzungen in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Bei EU-/EWR-Führerscheinen ist dies in der Regel ohne Prüfung möglich. Bei Drittstaaten-Führerscheinen können je nach Herkunftsland eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich sein.

Führerscheinrecht in Hamburg

In Hamburg ist das Landesbetrieb Verkehr (LBV) die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Ob es um die Neuerteilung nach Entzug, die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins oder Fragen zur MPU geht — unsere Anwälte kennen die Hamburger Verwaltungspraxis und unterstützen Sie kompetent bei allen führerscheinrechtlichen Angelegenheiten.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Führerschein oder droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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