Fahrzeugkaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Fahrzeugkaufrecht in Hamburg.
Was ist Fahrzeugkaufrecht?
Das Fahrzeugkaufrecht befasst sich mit allen rechtlichen Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Es umfasst die Gewährleistungsrechte des Käufers, Garantieansprüche, die Rückabwicklung fehlerhafter Kaufverträge und den Schadensersatz bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Gewährleistung beim Fahrzeugkauf
Beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler besteht eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (bei Gebrauchtwagen kann diese auf ein Jahr verkürzt werden). Innerhalb dieser Frist haftet der Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Beweislastumkehr in den ersten zwölf Monaten erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.
Rechte des Käufers bei Mängeln
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Fahrzeug mangelhaft ist, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu:
- Nacherfüllung: Der Käufer kann zunächst Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.
- Minderung: Bei erfolgloser Nachbesserung kann der Kaufpreis gemindert werden.
- Rücktritt: Bei erheblichen Mängeln kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
- Schadensersatz: Bei Verschulden des Verkäufers (z.B. arglistiges Verschweigen von Mängeln) kann zusätzlich Schadensersatz verlangt werden.
Häufige Mängel beim Fahrzeugkauf
Typische Streitfälle im Fahrzeugkaufrecht betreffen manipulierte Tachoständer, verschwiegene Unfallschäden, fehlerhafte Abgaswerte (Dieselskandal), nicht offenbarte Vorschäden, abweichende Fahrzeughistorie oder zugesicherte Eigenschaften, die das Fahrzeug nicht aufweist.
Privatkauf vs. Händlerkauf
Beim Kauf von privat kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden. Allerdings haftet auch der private Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel. Beim Händlerkauf ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern nicht möglich — dies ist einer der wichtigsten Unterschiede im Fahrzeugkaufrecht.
Fahrzeugkaufrecht in Hamburg
Als Kanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg beraten wir Sie umfassend bei allen Problemen rund um den Fahrzeugkauf. Ob mangelhafte Gebrauchtwagen, fehlerhafte Neuwagen oder Streitigkeiten mit Händlern — wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen Ihr Recht durch.
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