Bußgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Bußgeldrecht in Hamburg.
Was ist Bußgeldrecht?
Das Bußgeldrecht ist ein Teilgebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts und regelt die Ahndung von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Es bildet die rechtliche Grundlage für Verwarnungen, Bußgeldbescheide und die damit verbundenen Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder Fahrverbote.
Rechtliche Grundlagen des Bußgeldverfahrens
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Bußgeldrecht sind das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog (BKat). Das OWiG regelt das Verfahren, die StVO die konkreten Verkehrsregeln und der BKat die Regelsätze für Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die von der Polizei oder einem automatischen Überwachungssystem (Blitzer) erfasst wird. Es folgen diese Schritte:
- Anhörungsbogen: Die zuständige Bußgeldstelle versendet einen Anhörungsbogen, mit dem der Betroffene zu dem Vorwurf Stellung nehmen kann.
- Bußgeldbescheid: Wird kein Einspruch erhoben oder die Anhörung nicht beantwortet, ergeht ein Bußgeldbescheid.
- Einspruchsfrist: Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
- Gerichtliches Verfahren: Bei Einspruch wird der Fall vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt.
Häufige Verstöße im Bußgeldrecht
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehören:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsverstöße
- Handynutzung am Steuer
- Parkverstöße und Halteverstöße
- Missachtung der Vorfahrt
Verteidigung im Bußgeldverfahren
Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann im Bußgeldverfahren zahlreiche Verteidigungsansätze prüfen: Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen, Formfehler im Bußgeldbescheid, Verjährungsfristen, fehlerhafte Zustellung oder die Fahrereigenschaft. In Hamburg bearbeitet die Bußgeldstelle Hamburg jährlich zehntausende Verfahren — nicht alle davon sind korrekt.
Bußgeldrecht in Hamburg
In Hamburg ist die Bußgeldstelle Hamburg für die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist das Amtsgericht Hamburg die erste Instanz. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung mit den Hamburger Behörden und Gerichten und kennt die lokalen Besonderheiten.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
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