Fahrtenbuch in Lemsahl-Mellingstedt

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Fahrtenbuch in Lemsahl-Mellingstedt

Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO: Was bedeutet das für Lemsahl-Mellingstedt?

In Lemsahl-Mellingstedt sehen sich viele Fahrzeughalter mit der Verpflichtung konfrontiert, ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Auflage ergibt sich häufig aus Verkehrsverstößen, die bei Geschwindigkeitskontrollen, wie etwa an der Eilbecker Straße oder der Alsterkrugchaussee, festgestellt werden. Insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch mobile Blitzer erfasst werden, kann dies zur Anordnung eines Fahrtenbuchs führen.

Ein Fahrtenbuch muss lückenlos und präzise geführt werden, um den Behörden die Überprüfung der Fahrten zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen wie ein Fahrverbot.

Konkrete rechtliche Probleme und deren Folgen

Die typischen Probleme bei der Führung eines Fahrtenbuchs in Lemsahl-Mellingstedt sind vielfältig. Oftmals fehlt es an der nötigen Sorgfalt oder an dem Wissen, was genau dokumentiert werden muss. Ein Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Fahrt
  • Fahrzeugführer
  • Fahrstrecke (Start- und Zielort)
  • Zweck der Fahrt

Ein häufiges Problem ist die unvollständige Dokumentation. Dies kann zu einem Bußgeld von bis zu 250 Euro führen, wenn die Auflage nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Zudem können bis zu 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt werden. Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten ausgesprochen werden.

Verkehrssituation in Lemsahl-Mellingstedt und häufige Bußgeldfallen

Die Verkehrssituation in Lemsahl-Mellingstedt kann besonders während der Hauptverkehrszeiten an den Hauptverkehrsstraßen wie der Bergstedter Straße und der Walddörferstraße herausfordernd sein. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch stationäre Blitzer oder mobile Kontrollstellen erfasst werden. Ein Beispiel: Wer auf der Walddörferstraße mit 70 km/h statt der erlaubten 50 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Ein weiteres Risiko stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss dar. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille kann ebenfalls ein Fahrtenbuch angeordnet werden, wenn der Fahrer bereits mehrfach aufgefallen ist. Hier drohen Bußgelder ab 500 Euro sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die wiederum mit hohen Kosten verbunden ist.

Typische Mandantensituationen aus unserer Praxis

In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir häufig Mandanten, die nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem anderen Verkehrsverstoß mit der Auflage eines Fahrtenbuchs konfrontiert werden. Beispielsweise erhielt ein Mandant, der in der Nähe des Eilbecker Parks geblitzt wurde, eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs, nachdem er innerhalb eines Jahres bereits mehrfach aufgefallen war. Durch unsere Unterstützung konnte er die Frist zur Abgabe des Fahrtenbuchs verlängern und somit rechtzeitig die notwendigen Dokumentationen vorlegen.

Ein weiterer Fall betraf einen Kunden, der wegen einer Alkoholfahrt in der Nähe des Tonndorfer Tunnels ein Fahrtenbuch auferlegt bekam. Durch rechtzeitige Beratung konnten wir ihm helfen, die rechtlichen Folgen abzumildern und ein Fahrverbot zu verhindern.

Die korrekte Führung eines Fahrtenbuchs stellt also eine wichtige Verantwortung dar, die erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Lassen Sie sich von uns unterstützen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.

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