Unfallregulierung in Lemsahl-Mellingstedt

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Unfallregulierung in Lemsahl-Mellingstedt

Unfall auf der Mellingstedter Straße: Ihre Ansprüche im Blick

In Lemsahl-Mellingstedt kommt es, vor allem an den Kreuzungen der Mellingstedter Straße mit der Lemsahler Allee und der Hummelsbütteler Landstraße, immer wieder zu Verkehrsunfällen. Diese Unfälle können weitreichende rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten haben. Bei der Schadensregulierung stehen häufig Fragen zu Schmerzensgeld, Haftung und der Erstattung von entstandenen Kosten im Raum.

Schadensregulierung nach einem Unfall: Was Sie beachten müssen

Nach einem Verkehrsunfall müssen Betroffene schnell handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Gemäß § 7 StVG haften Sie, wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben, für die daraus resultierenden Schäden. Dazu zählen nicht nur Sachschäden am Fahrzeug, sondern auch Personenschäden, die von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen werden müssen. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt des Unfalls (§ 195 BGB).

In vielen Fällen stellt sich die Frage nach dem Schmerzensgeld. Dieses kann, abhängig von der Schwere der Verletzung, zwischen 1.000 und 100.000 Euro liegen. Ein Beispiel: Bei einer Fraktur eines Beins kann ein Schmerzensgeld von etwa 5.000 bis 15.000 Euro angemessen sein, während schwerere Verletzungen, wie eine Querschnittslähmung, schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können.

Haftungsfragen klären: Wer trägt die Schuld?

Ein häufiges Problem in der Schadensregulierung ist die Klärung der Haftung. Kommt es zu einem Unfall an der vielbefahrenen Kreuzung Mellingstedter Straße und Lemsahler Allee, kann es schwierig sein, die Schuldfrage eindeutig zu beantworten. Hierbei sind die §§ 823, 254 BGB relevant, die die deliktische Haftung und die Mitverschuldensregelung regeln. Wenn Sie eine Teilschuld tragen, können sich Ihre Ansprüche entsprechend mindern.

  • Beispiel 1: Sie fahren bei Rot über die Ampel und verursachen einen Unfall. Hierbei müssen Sie mit einer Geldbuße von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
  • Beispiel 2: Ein Fahrer übersieht an der Kreuzung ein Stoppschild. Bei nachgewiesener Mitverantwortung könnte er für 50% der Schäden haften.
  • Beispiel 3: Sie werden von einem anderen Fahrzeug angefahren, das prioritäre Vorfahrtsrechte hat. Hier können Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen, auch wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs die Schuld trägt.

Verkehrsunfall in Lemsahl-Mellingstedt: Typische Mandantensituationen

Unsere Mandanten berichten häufig von ähnlichen Erfahrungen: Nach einem Unfall sind sie unsicher, wie sie vorgehen sollen. Eine häufige Situation ist, dass Betroffene nicht wissen, ob sie einen Anwalt hinzuziehen sollten. Die Antwort ist klar: Ja, insbesondere wenn es zu Verletzungen oder unklaren Haftungsfragen kommt. Auch die Teilnahme an einem Verkehrsunfall mit unversichertem Fahrzeug kann kompliziert werden, hier greift § 6 StVG, der die Ansprüche gegen den Verkehrsunfallfonds regelt.

Ein weiteres Beispiel sind Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung. Diese versucht oft, die Schadenshöhe zu drücken oder Zahlungen hinauszuzögern. Hier ist es ratsam, die eigenen Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

In Lemsahl-Mellingstedt, wo die Verkehrslage oft unübersichtlich ist, sind rechtzeitige Informationen und eine rechtliche Beratung von großer Bedeutung, um die eigenen Rechte durchzusetzen und mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.

Für eine individuelle Beratung zu Ihrem Verkehrsunfall in Lemsahl-Mellingstedt stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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