Unfallregulierung in Farmsen-Berne

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Unfallregulierung in Farmsen-Berne

Schadensregulierung nach einem Unfall in Farmsen-Berne

Im Hamburger Stadtteil Farmsen-Berne kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, insbesondere an den stark frequentierten Kreuzungen der Berner Heerweg und der Berner Allee. Die Vielzahl an Wohngebieten, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, was das Risiko von Kollisionen steigert. Bei einem Verkehrsunfall stehen die Beteiligten oft vor komplexen rechtlichen Fragen zur Schadensregulierung.

Die entscheidenden Schritte nach einem Unfall beinhalten die Dokumentation des Schadens, die Feststellung der Haftung sowie die Einreichung von Schadensersatzansprüchen. Gemäß § 823 BGB haften Verkehrsteilnehmer für Schäden, die sie durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung verursachen. Hierbei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheidend. Oftmals sind Zeugen erforderlich, um den Hergang zu belegen und die Haftung eindeutig zuzuordnen.

Schmerzensgeld und Haftungsfragen: Was steht Ihnen zu?

Nach einem Verkehrsunfall haben die Geschädigten Anspruch auf Schmerzensgeld, das sich nach der Schwere der Verletzungen richtet. Die Berechnung erfolgt anhand der sog. „Schmerzensgeldtabelle“, die eine Orientierung bietet. Beispielsweise kann bei einem einfachen Schleudertrauma ein Betrag von 1.500 bis 3.000 Euro angesetzt werden, während schwerere Verletzungen wie Brüche oder dauerhafte Beeinträchtigungen bis zu 100.000 Euro oder mehr kosten können.

Die Haftungsfrage ist oft strittig. Nach § 17 StVG wird die Haftung der Beteiligten nach dem Verursachungsprinzip geregelt. Bei einem Unfall an der Kreuzung Berner Heerweg und Berner Allee könnte beispielsweise ein Autofahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, voll haftbar gemacht werden, während ein anderer Fahrer, der den Vorrang beachtet hat, schadensersatzpflichtig wäre. Im Falle von Mitverschulden, wie etwa überhöhter Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone, wird der Schadensersatz anteilig gekürzt.

Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen in Farmsen-Berne

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten geahndet werden. In Farmsen-Berne sind häufige Verstöße, die zu Bußgeldern führen, beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ab 21 km/h zu schnell drohen Bußgelder von 70 Euro und 1 Punkt.
  • Überfahren einer roten Ampel: Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt.

Fahrverbote können bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Verstößen bis zu 3 Monate dauern. Eine rechtzeitige Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids ist entscheidend, um gegen die Maßnahmen vorzugehen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei erleben wir häufig, dass Mandanten aus Farmsen-Berne nach einem Unfall unsicher sind, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese geltend machen können. Ein Beispiel ist ein Radfahrer, der im Bereich der Berner Allee von einem Autofahrer übersehen wird. Der Fahrradfahrer hat Anspruch auf Schadensersatz für Reparaturen und Schmerzensgeld. Wir unterstützen ihn dabei, alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und seine Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchzusetzen.

Ein weiteres häufiges Szenario betrifft Autofahrer, die nach einem Auffahrunfall an der Kreuzung Berner Heerweg und Berner Allee für den Schaden des anderen Fahrzeugs haftbar gemacht werden. Hier klären wir die Haftungsfrage und prüfen, ob eine Teilschuld vorliegt, die den finanziellen Druck auf unseren Mandanten mindern könnte.

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall in Farmsen-Berne Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

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