Verkehrsstrafrecht in Farmsen-Berne

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Verkehrsstrafrecht in Farmsen-Berne

Verteidigung bei Trunkenheit am Steuer in Farmsen-Berne

Im Stadtteil Farmsen-Berne, wo die verkehrsreiche Wandsbeker Chaussee und die ruhigen Wohnstraßen aufeinandertreffen, sind Fahrer, die unter Alkoholeinfluss stehen, häufig mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Gemäß § 316 StGB machen sich Fahrer strafbar, wenn sie sich in einem Zustand befinden, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr, wird die Fahrt als Straftat geahndet, was zu einem empfindlichen Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe führen kann.

Fahrerflucht: Konsequenzen für Farmsen-Berne

Ein weiteres häufiges Problem ist die Fahrerflucht. In einer Umgebung mit hohem Verkehrsaufkommen, wie der Kreuzung Wandsbeker Chaussee und Farmsener Straße, kann es schnell zu Missgeschicken kommen. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert gemäß § 142 StGB erhebliche Strafen. Die Konsequenzen reichen von einem Bußgeld ab 1.200 Euro, bis hin zu Punkten in Flensburg und einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In den meisten Fällen kommt es zudem zu einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten.

Nötigung im Straßenverkehr: Rechtliche Probleme in Farmsen-Berne

Ein weiteres häufiges Delikt ist die Nötigung im Straßenverkehr, die gemäß § 240 StGB verfolgt wird. In einem Stadtteil, wo viele Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind, kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen. Beispiele hierfür sind das Zudrängen auf die Straße oder das absichtliche Abbremsen vor einem anderen Fahrzeug. Die Strafen sind erheblich und reichen von Geldstrafen bis zu einem möglichen Fahrverbot. In der Regel wird auch hier ein Verfahren eingeleitet, das mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg endet.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

  • Trunkenheit am Steuer:
  • Fahrerflucht:
  • Nötigung:

Wenn Sie in Farmsen-Berne mit einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, ist es entscheidend, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Verteidigung und prüft Ihre Möglichkeiten.

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