Verkehrsstrafrecht in Bramfeld

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Verkehrsstrafrecht in Bramfeld

Geblitzt auf der Bramfelder Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Bramfelder Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Bramfeld, die häufig von Autofahrern genutzt wird. Blitzanlagen und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind hier keine Seltenheit. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bereits ab 21 km/h zu schnell drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen von mehr als 31 km/h sind es schon 160 Euro und zwei Punkte. In einigen Fällen kann auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Trunkenheit am Steuer: Risiken für Bramfelder Fahrer

Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend. Gemäß § 316 StGB macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke steht. Ab 0,5 Promille gilt der Fahrer als fahruntüchtig. Ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg sind die milden Folgen. Bei einem Wert von 1,1 Promille wird es ernst: Hier droht eine Strafanzeige, die zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen kann. Die Fahrerlaubnis wird in beiden Fällen für mindestens sechs Monate entzogen. In Bramfeld, wo viele Anwohner die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, um nach Eilbek oder Wandsbek zu gelangen, sind die Kontrollen häufig.

Fahrerflucht: Ein Delikt mit hohen Folgen

Ein weiterer häufiger Verkehrsstreit in Bramfeld ist die Fahrerflucht, insbesondere an stark frequentierten Parkplätzen wie am Bramfelder Dorfplatz. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne seine Personalien zu hinterlassen, macht sich gemäß § 142 StGB strafbar. Die Strafe kann ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro und bis zu drei Punkten in Flensburg betragen. Bei schweren Unfällen oder einer Gefährdung von Personen drohen sogar Freiheitsstrafen. Zudem wird der Führerschein entzogen, was für viele Bramfelder einen enormen Verlust darstellt. Die rechtlichen Folgen sind gravierend und erfordern in jedem Fall eine kompetente Verteidigung.

Nötigung im Straßenverkehr: Gefährliche Spielchen in Bramfeld

Die Nötigung im Straßenverkehr, z.B. durch dichtes Auffahren oder Abdrängen, ist ein ernstzunehmendes Delikt. Gemäß § 240 StGB kann dies mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In der Straßenverkehrssituation in Bramfeld, insbesondere auf der Bramfelder Chaussee oder an der Kreuzung zur Steilshooper Straße, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Für die Betroffenen kann dies nicht nur zu einem Punkt in Flensburg führen, sondern auch zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten, wenn sie zu einer Nötigung beschuldigt werden.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

  • Ein Anwohner parkt in der Nähe des Bramfelder Marktes und wird beim Ausparken in einen anderen PKW geschoben. Er fährt weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen, und sieht sich nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht konfrontiert.
  • Ein junger Fahrer wird auf der Oldenfelder Straße mit 65 km/h geblitzt. Er erhält ein Bußgeldbescheid und fragt sich, ob er dagegen vorgehen kann.
  • Eine Fahrerin wird auf der Wandsbeker Chaussee mit 1,2 Promille angehalten. Sie steht vor dem Verlust ihres Führerscheins und benötigt rechtlichen Beistand.

Die Vielzahl der Regelungen und möglichen Konsequenzen im Verkehrsstrafrecht kann schnell überwältigend wirken. Wenn Sie in Bramfeld mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

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