Verkehrsstrafrecht in Wohldorf-Ohlstedt
Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Wohldorf-Ohlstedt und Umgebung.
Geblitzt auf der Poppenbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte
In Wohldorf-Ohlstedt sind die Straßen wie die Poppenbütteler Straße und die Ohlstedter Straße häufige Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. Die Polizei überwacht hier regelmäßig die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Ortschaft oder 30 km/h in verkehrsberuhigten Zonen überschreitet, muss mit Bußgeldern rechnen. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h droht ein Bußgeld von 30 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind bereits 70 Euro und 2 Punkte fällig, und bei mehr als 31 km/h droht ein Bußgeld von 120 Euro und 2 Punkten.
Fahrerflucht in Wohldorf-Ohlstedt: Was nun?
Ein weiteres häufiges Problem im Verkehrsstrafrecht ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt. Dies passiert oft in Wohngebieten wie dem Rahlstedter Weg, wo parkende Fahrzeuge leicht beschädigt werden können. Nach § 142 StGB macht sich strafbar, wer nach einem Unfall nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Die Strafen hierfür reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem drohen in jedem Fall 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten, wenn die Fahrerflucht als besonders schwerwiegend eingestuft wird.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Vergehen
Nötigungen im Straßenverkehr sind ebenfalls ein Thema, das in Wohldorf-Ohlstedt nicht zu unterschätzen ist. Wenn etwa ein Autofahrer einen anderen dazu zwingt, Platz zu machen oder bei einem Überholmanöver gefährlich dicht auffährt, kann dies nach § 240 StGB als Nötigung gewertet werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich: Neben Geldstrafen drohen auch 2 Punkte in Flensburg und bei besonders schweren Fällen sogar ein Fahrverbot. In der Praxis berichten Mandanten häufig von solchen Situationen an den Kreuzungen der Ohlstedter Straße und der Poppenbütteler Straße, wo der Verkehr stark fließt und die Nerven der Fahrer oft blank liegen.
Trunkenheit am Steuer: Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten
Ein besonders sensibles Thema ist die Trunkenheit im Verkehr. In Wohldorf-Ohlstedt ist es nicht unüblich, dass nach Feierlichkeiten in den umliegenden Restaurants wie dem "Schweizer Haus" oder dem "Schwarzen Bullen" Fahrer mit einem erhöhten Blutalkoholgehalt (BAK) am Steuer erwischt werden. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille können Bußgelder von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB, einschließlich Geld- oder Freiheitsstrafe sowie 3 Punkte in Flensburg.
Die Verteidigungsmöglichkeiten gegen solche Vorwürfe sind vielfältig. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Messmethoden und -geräte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch eine medizinische Begutachtung kann in bestimmten Situationen hilfreich sein, um die Beweislage zu entkräften.
In der Praxis begegnen wir häufig Mandanten, die nach einem Vorfall im Straßenverkehr rechtliche Unterstützung benötigen. Ob es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrerflucht oder andere Verkehrsstraftaten handelt – die rechtlichen Konsequenzen sind oft schwerwiegend und sollten ernst genommen werden. Gerne beraten wir Sie dazu, wie Sie sich am besten verteidigen können.
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