Ordnungswidrigkeiten in Wohldorf-Ohlstedt
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Geblitzt auf der Ohlstedter Straße? Das sind Ihre Rechte
In Wohldorf-Ohlstedt, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Wandsbek, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten häufige Probleme. Die Ohlstedter Straße zieht viel Verkehr an, insbesondere durch die Nähe zu Wohngebieten und Schulen. Hier stehen Geschwindigkeitskontrollen, vor allem an der Einmündung zur Wohldorfer Straße, im Fokus der Behörden. Wer hier geblitzt wird, sieht sich schnell mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert.
Ein Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kann bereits mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden (§ 3 Abs. 3 StVO). Bei einer Überschreitung von mehr als 31 km/h drohen sogar 160 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Regelungen sind Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO), die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Fahrverbot in Wohldorf-Ohlstedt: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer eine erhebliche Belastung darstellen. In Wohldorf-Ohlstedt sind es oft die Anwohner, die von einem Fahrverbot betroffen sind, wenn sie beispielsweise auf der Ohlstedter Straße oder an der Kreuzung zur Farmsener Landstraße geblitzt wurden. Ein Fahrverbot wird in der Regel ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h innerorts (z.B. in der Nähe von Schulen) oder 61 km/h außerorts verhängt.
Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel einen Monat, kann jedoch in bestimmten Fällen auch verlängert werden. Wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchten, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, da bei einem gescheiterten Einspruch zusätzliche Kosten auf Sie zukommen können.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
Die Verkehrssituation in Wohldorf-Ohlstedt birgt verschiedene Risiken, die zu Bußgeldern führen können. Zu den häufigsten Bußgeldfallen zählen:
- Parken in der zweiten Reihe auf der Ohlstedter Straße – Bußgeld bis 55 Euro und ein Punkt
- Überfahren von roten Ampeln an der Kreuzung Ohlstedter Straße / Wohldorfer Straße – Bußgeld 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Missachtung von Verkehrszeichen, wie z.B. das Überfahren von „Halt“-Schildern – Bußgeld 70 Euro und ein Punkt
Die zahlreichen Geschwindigkeitsmessungen an den Hauptverkehrsstraßen sind für viele Autofahrer eine ständige Herausforderung. Der Einsatz mobiler Blitzer in den Morgenstunden, insbesondere auf der Farmsener Landstraße, sorgt für zusätzliche Unsicherheiten.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten sind im OWiG sowie in der StVO festgelegt. Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um ein Verhalten, das gegen die Verkehrsregeln verstößt und mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg geahndet wird. Häufig wenden sich Mandanten an uns, nachdem sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und unsicher sind, wie sie vorgehen sollen.
Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen: Ein Anwohner erhält einen Bußgeldbescheid, weil er auf der Ohlstedter Straße mit 56 km/h geblitzt wurde, obwohl er sich sicher war, die Geschwindigkeit eingehalten zu haben. In einem solchen Fall prüfen wir die Messgenauigkeit und die rechtlichen Grundlagen des Bescheids. Oftmals gibt es Möglichkeiten, den Bescheid anzufechten, insbesondere wenn formale Fehler vorliegen oder die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde.
Wenn Sie in Wohldorf-Ohlstedt mit einem Bußgeldbescheid oder einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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