MPU-Beratung in Wohldorf-Ohlstedt

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MPU-Beratung in Wohldorf-Ohlstedt

MPU-Beratung in Wohldorf-Ohlstedt: Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Verkehrsteilnehmer in Wohldorf-Ohlstedt ein entscheidender Schritt zur Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis. Typische Gründe für eine MPU sind Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr. Oftmals stehen Betroffene vor der Herausforderung, sich auf die Untersuchung optimal vorzubereiten, um die Chancen auf eine positive Begutachtung zu erhöhen.

Häufige Anlässe für eine MPU in Wohldorf-Ohlstedt

In Wohldorf-Ohlstedt sind viele Verkehrsteilnehmer mit rechtlichen Problemen konfrontiert, die zu einer MPU führen können. Typische Situationen umfassen:

  • Fahrten unter Alkoholeinfluss: Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 Promille droht nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro, sondern auch zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
  • Drogeneinfluss: Bei positivem Drogenbefund im Straßenverkehr kann es zu einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro kommen, sowie zu einem Fahrverbot und zwei Punkten.
  • Wiederholte Verkehrsverstöße: Wer innerhalb von 12 Monaten mehr als zwei Punkte in Flensburg sammelt, muss mit einer MPU rechnen.

Die Verkehrssituation in Wohldorf-Ohlstedt, insbesondere auf stark frequentierten Straßen wie der Bergstedter Straße oder der Ohlstedter Straße, begünstigt häufige Kontrollen durch die Polizei. Blitzer an der Kreuzung Ohlstedter Straße / Bergstedter Straße sind ein weiteres Beispiel für die Gefahren, die eine MPU nach sich ziehen können. Hier ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Rechtsfolgen und Fristen bei Nichtbestehen der MPU

Die MPU dient der Feststellung der Fahreignung und kann bei negativem Ausgang schwerwiegende Folgen haben. Ein Nichtbestehen bedeutet in der Regel:

  • Verlust der Fahrerlaubnis für eine unbestimmte Zeit.
  • Ein neuer Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann erst nach mindestens sechs Monaten gestellt werden.
  • In vielen Fällen kann die MPU nur einmal wiederholt werden, was die Situation zusätzlich erschwert.

Die rechtlichen Grundlagen für die MPU sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Die §§ 11 und 13 StVG regeln die Anordnung einer MPU bei Zweifeln an der Fahreignung.

Typische Mandantensituationen: Unterstützung durch unsere Kanzlei

In der Praxis stellen wir häufig fest, dass unsere Mandanten, die sich auf eine MPU vorbereiten, mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sind:

  • Ein Mandant, der aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurde, benötigt Unterstützung bei der Erstellung eines Abstinenz- und Verhaltensnachweises, um seine MPU zu bestehen.
  • Ein anderer Mandant hat mehrere Verkehrsverstöße begangen und steht vor der Frage, wie er seine Fahreignung glaubhaft darlegen kann.
  • Ein Dritter hat nach einer Drogenauffälligkeit Schwierigkeiten, die geforderten Nachweise der Abstinenz zu erbringen.

Jede dieser Situationen erfordert eine individuelle Strategie und fundierte rechtliche Beratung. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen und bereiten Sie gezielt auf die MPU vor, um Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung zu maximieren.

Wenn Sie Fragen zur MPU oder zu Ihrer individuellen Situation haben, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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