Parken und Halten in Wohldorf-Ohlstedt

Ihr Anwalt für Parken und Halten in Wohldorf-Ohlstedt und Umgebung.

Parken und Halten in Wohldorf-Ohlstedt

Parkverbot auf der Ohlstedter Straße: So verteidigen Sie sich

In Wohldorf-Ohlstedt sind viele Straßen von Parkverboten betroffen, insbesondere die Ohlstedter Straße und die angrenzenden Wohngebiete. Das Abstellen eines Fahrzeugs in diesen Bereichen kann schnell zu einem Bußgeld führen. Parken Sie beispielsweise im Bereich der „Halteverbot“-Schilder, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 55 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann dies sogar zu einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei führen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere § 12, der die Halte- und Parkverbote regelt.

Parken auf dem Gehweg: Eine häufige Fehlerquelle

Ein weiteres häufiges Problem in Wohldorf-Ohlstedt ist das Parken auf Gehwegen. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass das Parken auf Gehwegen nicht nur gefährlich ist, sondern auch mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet werden kann. In einigen Fällen kann dies sogar zu einem Fahrverbot führen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hierbei kommt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ins Spiel, das solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten klassifiziert und entsprechende Maßnahmen vorsieht.

Abschleppen lassen: Rechte und Pflichten

Die Abschleppmaßnahmen in Wohldorf-Ohlstedt sind ebenfalls ein häufiges Thema. Bei widerrechtlichem Parken, etwa vor Garagen oder in Feuerwehrzufahrten, kann Ihr Fahrzeug schnell abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen können zwischen 150 und 300 Euro liegen, je nach Aufwand und Dienstleister. Zudem sind die Halter verpflichtet, die Kosten zu tragen. Ein Einspruch gegen das Abschleppen kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise wenn die Beschilderung unklar war oder das Fahrzeug nicht tatsächlich eine Behinderung darstellt.

Verkehrsüberwachung in Wohldorf-Ohlstedt: Blitzer und Kontrollen

Die Verkehrsüberwachung in Wohldorf-Ohlstedt hat in den letzten Jahren zugenommen. Insbesondere an der Kreuzung Ohlstedter Straße und der Straße „Am Alten Postweg“ sind häufig Geschwindigkeitskontrollen und mobile Blitzer im Einsatz. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Verkehrsaufkommen zu regulieren und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Wer hier zu schnell fährt, muss mit Bußgeldern von bis zu 240 Euro und Punkten in der Flensburger Kartei rechnen, abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Typische Mandantensituationen: Beratung und Unterstützung

Unsere Kanzlei erhält regelmäßig Anfragen von Mandanten aus Wohldorf-Ohlstedt, die sich mit Fragen zu Parkverstößen oder Bußgeldern auseinandersetzen. Häufig berichten sie von unklaren Beschilderungen oder dem Abschleppen des Fahrzeugs in Situationen, die als ungerechtfertigt angesehen werden. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren und Einspruch einzulegen, um die finanziellen und rechtlichen Folgen zu minimieren. Auch bei Fragen zur Überprüfung von Bußgeldbescheiden stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Wenn Sie in Wohldorf-Ohlstedt mit einem Park- oder Halteverstoß konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle rechtliche Einschätzung.

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