Parken und Halten in Hummelsbüttel

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Parken und Halten in Hummelsbüttel

Parken in der Hummelsbütteler Hauptstraße: Ihre Rechte und Pflichten

Die Hummelsbütteler Hauptstraße ist eine stark frequentierte Verkehrsader im Bezirk Wandsbek. Hier stehen Autofahrer häufig vor der Herausforderung, einen Parkplatz zu finden, ohne gegen die geltenden Vorschriften zu verstoßen. Typische Probleme sind das Parken in zweiter Reihe, das Halten an unzulässigen Stellen und das Missachten von Parkuhren. Diese Verstöße können schnell zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen.

Rechtsfolgen bei Park- und Halteverstößen

Die rechtlichen Konsequenzen eines Park- oder Halteverstoßes sind klar geregelt. Gemäß § 49 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Bußgeld verhängt werden, das je nach Verstoß variiert:

  • Parken in zweiter Reihe: 55 Euro und 1 Punkt
  • Parken auf einem Gehweg: 60 Euro und 1 Punkt
  • Halten an unzulässigen Stellen: 35 Euro
  • Parken ohne gültigen Parkschein: 20 Euro (bei Überschreitung der Parkdauer mehr als 30 Minuten erhöhen sich die Kosten entsprechend)

Zusätzlich können bei wiederholten Verstößen Fahrverbote von bis zu 3 Monaten ausgesprochen werden. Diese Regelungen stehen im Einklang mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verstöße festlegt.

Typische Verkehrssituationen in Hummelsbüttel

Die Verkehrssituation in Hummelsbüttel ist besonders herausfordernd, vor allem in den Stoßzeiten. Die Kreuzung Hummelsbütteler Hauptstraße und Hummelsbütteler Moor ist bekannt für ihre Staus und das hohe Verkehrsaufkommen. Autofahrer, die hier anhalten oder parken, riskieren häufig, ein Knöllchen zu erhalten. Auch die umliegenden Straßen, wie die Hummelsbütteler Ringstraße und die Schillerstraße, sind oft überlastet, was dazu führt, dass viele Fahrzeugführer unzulässig parken.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt ein Bußgeld, weil er sein Fahrzeug an einer Haltestelle der Hamburger Hochbahn abgestellt hatte. Er hatte nicht bedacht, dass das Halten dort strengstens untersagt ist. Dies führte zu einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Einsprüche prüfen zu lassen.

Abschleppmaßnahmen: Wann ist es zu spät?

Ein weiterer Aspekt, der Bewohner von Hummelsbüttel betrifft, sind Abschleppmaßnahmen. Bei unzulässigem Parken, beispielsweise auf einem Privatgrundstück oder in Feuerwehrzufahrten, kann das Fahrzeug schnell abgeschleppt werden. Nach § 12 des Straßenverkehrsgesetzes sind die Halter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Das Abschleppen kann neben den Kosten für den Abschleppdienst (oft zwischen 150 und 300 Euro) auch zusätzliche Gebühren für die Verwahrung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Wichtig ist, dass Halter innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch gegen den Abschleppbescheid erheben können. In der Regel ist es ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu prüfen.

Wenn Sie Fragen zu einem Park- oder Halteverstoß haben oder rechtlichen Rat zu einem Bußgeldbescheid benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei in Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die besten Lösungen zu finden.

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