Verkehrsstrafrecht in Hummelsbüttel

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Hummelsbüttel und Umgebung.

Verkehrsstrafrecht in Hummelsbüttel

Geblitzt auf der Alsterkrugchaussee? Das sind Ihre Rechte

In Hummelsbüttel sind Geschwindigkeitskontrollen an Straßen wie der Alsterkrugchaussee und der Bredenbeker Weg keine Seltenheit. Wer hier mit über 50 km/h geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 160 Euro rechnen und erhält zwei Punkte in Flensburg. Zudem droht ein Fahrverbot von einem Monat, wenn die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten wird. Bei häufigen Geschwindigkeitsverstößen kann dies weitreichende Folgen für Ihre Mobilität haben.

Fahrerflucht in Hummelsbüttel: Was tun nach einem Unfall?

Ein Verkehrsunfall auf der B73 oder einer der vielen kleinen Straßen in Hummelsbüttel kann schnell passieren. Wenn Sie als Beteiligter den Unfallort verlassen, ohne Ihre Daten zu hinterlassen, begehen Sie eine Fahrerflucht gemäß § 142 StGB. Dies zieht nicht nur ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich, sondern auch bis zu drei Punkte in Flensburg. Zudem kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Es ist entscheidend, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Trunkenheit am Steuer: Die Folgen für Autofahrer in Hummelsbüttel

Die Straßen in Hummelsbüttel sind regelmäßig von Feierabendverkehr geprägt. Bei einer Polizeikontrolle auf der Alsterdorfer Straße kann es schnell zu einem Vorwurf der Trunkenheit am Steuer kommen. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille gilt man als fahruntüchtig. Das Bußgeld beträgt hier 500 Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einem Wert über 1,1 Promille drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB, die eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Auch hier ist professionelle Unterstützung unerlässlich.

Nötigung im Straßenverkehr: Wenn der Verkehr eskaliert

In Hummelsbüttel kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Autofahrer sich im Straßenverkehr bedrängt fühlen oder andere Verkehrsteilnehmer absichtlich behindern. Solches Verhalten kann als Nötigung gemäß § 240 StGB gewertet werden. Je nach Schwere des Falles drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Ein konkretes Beispiel wäre ein Autofahrer, der einen Radfahrer an der Kreuzung Hummelsbütteler Weg und Hummelsbütteler Landstraße absichtlich überholt und dabei gefährdet. Hier sind die rechtlichen Konsequenzen erheblich und sollten im Vorfeld bedacht werden.

Typische Mandantensituationen und Rechtsfolgen

  • Geschwindigkeitsüberschreitung:
  • Unfallflucht: Ein Mandant verlässt nach einem Parkrempler auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums in Hummelsbüttel den Unfallort. Bußgeld: 1.500 Euro, Punkte: 2, Fahrverbot: 1 Monat.
  • Trunkenheit: Ein Mandant wird mit 1,5 Promille auf der Alsterkrugchaussee angehalten. Bußgeld: 1.000 Euro, Punkte: 3, Fahrverbot: 6 Monate.
  • Nötigung: Ein Mandant wird wegen aggressiven Fahrverhaltens auf der Hummelsbütteler Landstraße angezeigt. Bußgeld: 1.200 Euro, mögliche Freiheitsstrafe.

Die rechtlichen Herausforderungen im Verkehrsstrafrecht können für Fahrer aus Hummelsbüttel gravierende Folgen haben. Bei einem Vorwurf oder einer Anzeige ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung und individuelle Beratung.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden