Verkehrsstrafrecht in Lemsahl-Mellingstedt

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Verkehrsstrafrecht in Lemsahl-Mellingstedt

Geblitzt auf der Lemsahler Landstraße? Das sind Ihre Rechte

In Lemsahl-Mellingstedt, einer ruhigen Wohngegend im Bezirk Wandsbek, sind Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Trunkenheit am Steuer keine Seltenheit. Die Lemsahler Landstraße, die durch den Stadtteil führt, ist eine der häufigsten Straßen, auf der Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 31 km/h droht ein Bußgeld von 120 Euro und zwei Punkte. Im schlimmsten Fall kann eine Fahrverbotsdauer von einem Monat verhängt werden.

Trunkenheit am Steuer: Die rechtlichen Konsequenzen

Fahrer, die alkoholisiert am Steuer erwischt werden, müssen mit drastischen Konsequenzen rechnen. Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille sind Sie laut § 24a StVG einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Dies kann ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen. Bei einem Wert über 1,1 Promille wird die Fahrt als Straftat gewertet, was zu einem Strafverfahren führen kann. Hier drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen sowie der Verlust der Fahrerlaubnis.

Fahrerflucht in ruhigen Straßen? So handeln Sie richtig

Fahrerflucht, insbesondere nach einem Unfall, kann auch in den ruhigen Straßen Lemsahl-Mellingstedts, wie der Bergstedter Straße, gravierende rechtliche Folgen haben. Wer einen Unfall verursacht und sich vom Unfallort entfernt, verstößt gegen § 142 StGB. Die Strafe kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren umfassen. Zudem droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Es ist wichtig, in einer solchen Situation sofort zu handeln und die Polizei zu informieren, um die rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein häufiges Problem

Nötigung im Straßenverkehr, wie etwa das Drängeln oder das Einschüchtern anderer Verkehrsteilnehmer, ist ein ernstes Delikt, das in Lemsahl-Mellingstedt nicht zu unterschätzen ist. Nach § 240 StGB kann eine Nötigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Bei einem konkreten Vorfall, etwa einem aggressiven Überholmanöver auf der Hamburger Straße, können die Folgen schwerwiegend sein. Hierbei kann es nicht nur zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, sondern auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen, wenn Dritte zu Schaden kommen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

  • Fall 1:
  • Fall 2: Ein Autofahrer wird mit 1,2 Promille während einer Kontrolle in der Bergstedter Straße erwischt und steht vor der Möglichkeit, seine Fahrerlaubnis zu verlieren.
  • Fall 3: Nach einem kleinen Auffahrunfall auf der Jenfelder Allee verlässt der Fahrer die Unfallstelle und wird wegen Fahrerflucht angezeigt.
  • Fall 4: Ein Radfahrer wird im Straßenverkehr von einem Autofahrer genötigt, was zu einem Strafverfahren für den Autofahrer führt.

Die rechtlichen Folgen im Verkehrsstrafrecht sind vielfältig und können schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis und Ihr finanzielles Wohlergehen haben. Wenn Sie in Lemsahl-Mellingstedt mit einem verkehrsrechtlichen Problem konfrontiert sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

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