Verkehrsstrafrecht in Rahlstedt
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Geblitzt auf der Rahlstedter Straße? Das sind Ihre Rechte
Rahlstedt ist ein lebendiger Stadtteil mit stark frequentierten Straßen wie der Rahlstedter Straße und der Oldenfelder Straße. Die hohe Verkehrsdichte führt häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von der Polizei überwacht werden. Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen: Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h wird es noch teurer und riskanter. Hier drohen Bußgelder bis zu 600 Euro, Punkte und sogar Fahrverbote.
Trunkenheit am Steuer in Rahlstedt: Risiken und Folgen
Die Zahl der Verkehrsunfälle aufgrund von Alkohol am Steuer bleibt auch in Rahlstedt besorgniserregend. Laut § 316 StGB macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er sich in einem Zustand befindet, der durch Alkohol oder Drogen beeinflusst ist. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr ist die Strafverfolgung nicht mehr zu vermeiden; hier drohen Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe. Die „Null-Promille-Grenze“ gilt für Fahranfänger und Fahrende unter 21 Jahren sowie für Berufskraftfahrer.
Fahrerflucht: Ein ernstzunehmendes Delikt
In Rahlstedt kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen, bei denen sich Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen. Dies wird als Fahrerflucht (§ 142 StGB) geahndet und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Rechtsfolgen sind besonders schwerwiegend, wenn Personenschäden entstanden sind. In solchen Fällen drohen neben den strafrechtlichen Konsequenzen zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten. Ein typisches Beispiel: Ein Autofahrer verursacht einen Auffahrunfall an der Kreuzung Rahlstedter Straße/Selgros und verlässt die Unfallstelle, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies kann nicht nur zu einem Strafverfahren führen, sondern auch zu einem Bußgeld von bis zu 7.500 Euro.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein häufiges Problem
Verhaltensweisen wie Drängeln oder Abdrängen sind in Rahlstedt, besonders auf den stark frequentierten Straßen, keine Seltenheit. Solche Nötigungen im Straßenverkehr sind nach § 240 StGB strafbar. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer wird beim Drängeln auf der Oldenfelder Straße von der Polizei angehalten und angezeigt. Selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt, können die Folgen für den Betroffenen gravierend sein, da eine Verurteilung zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen kann.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Aspekten sind auch die Punkte in Flensburg von Bedeutung. Bei Nötigung im Straßenverkehr drohen bis zu zwei Punkte. In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. In der Regel sollten Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen, um ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie in Rahlstedt mit einem verkehrsrechtlichen Problem konfrontiert sind, sei es Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung, steht Ihnen unser erfahrenes Team zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie in Ihrer rechtlichen Situation.
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