Ordnungswidrigkeiten in Rahlstedt

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Ordnungswidrigkeiten in Rahlstedt

Geblitzt auf der Rahlstedter Straße? Das sind Ihre Rechte

In Rahlstedt, einem Stadtteil des Bezirks Wandsbek, kommt es häufig zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die für die betroffenen Fahrer erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können. Die Straßen wie die Rahlstedter Straße oder die Wandsbeker Chaussee sind stark frequentiert und werden oft von Blitzanlagen überwacht. Wer hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, sieht sich schnell mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert, der nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch Punkte in Flensburg zur Folge haben kann.

Typische Bußgeldbescheide und deren Folgen

In der Regel werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit folgenden Bußgeldern und Punkten geahndet:

  • Bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro, 0 Punkte
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro, 1 Punkt
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro, 1 Punkt
  • 21 bis 25 km/h zu schnell: 80 Euro, 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: 100 Euro, 1 Punkt
  • Ab 31 km/h zu schnell: 120 Euro, 2 Punkte und ggf. Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann bereits bei einer Überschreitung von 31 km/h oder bei wiederholten Verstößen innerhalb von 12 Monaten drohen. Nach § 4 Abs. 1 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. In Rahlstedt sind insbesondere die Kreuzungen an der Rahlstedter Straße und der Wandsbeker Chaussee bekannt für häufige Kontrollen.

Rechtslage und Einspruchsmöglichkeiten

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt die Grundlagen für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Betroffene haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hierbei ist es wichtig, die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides zu beachten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Ein Einspruch kann sich insbesondere dann lohnen, wenn:

  • Die Messung fehlerhaft war (z. B. durch falsche Kalibrierung des Blitzers)
  • Der Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht identifiziert werden konnte
  • Es mildernde Umstände gab (z. B. medizinische Notfälle)

Die relevanten Gesetze wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind im Hinblick auf die Auslegung von Verkehrsregeln und die Ahndung von Verstößen entscheidend.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei in Hamburg Rahlstedt beraten wir regelmäßig Mandanten, die mit Ordnungswidrigkeiten konfrontiert sind. Ein Beispiel ist ein Mandant, der auf der Rahlstedter Straße mit 75 km/h geblitzt wurde. Der Bußgeldbescheid belief sich auf 150 Euro und 2 Punkte in Flensburg. Nach Prüfung der Umstände haben wir erfolgreich Einspruch eingelegt, da die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war und der Blitzer nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Ein weiteres Beispiel ist eine Fahrerin, die nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Wandsbeker Chaussee ein Fahrverbot von einem Monat erhielt. Hier konnten wir durch die Vorlage von Nachweisen über berufliche und persönliche Belastungen eine Reduzierung des Fahrverbots erreichen.

Wenn Sie in Rahlstedt mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Ihrer rechtlichen Situation haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen prüfen und die bestmögliche Lösung finden.

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