Ordnungswidrigkeiten in Jenfeld

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Ordnungswidrigkeiten in Jenfeld

Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Wandsbeker Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Jenfeld und zieht aufgrund ihres hohen Verkehrsaufkommens häufig die Aufmerksamkeit der Verkehrsüberwachung auf sich. Autofahrer, die hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten, müssen mit Bußgeldern rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen von 26 bis 30 km/h erhöht sich die Strafe auf 100 Euro und zwei Punkte.

Fahrverbot in Jenfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt

In vielen Fällen kann ein Bußgeldbescheid nicht nur mit finanziellen Einbußen, sondern auch mit einem Fahrverbot verbunden sein. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Besonders betroffen sind oft die Straßen wie die Stein-Hardenbergstraße oder die Karpfenstraße, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann in diesen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Messung bestehen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

  • Parkverstöße: Falschparken in der Jenfelder Allee kann mit Bußgeldern von 15 bis 100 Euro geahndet werden, je nach Schwere des Verstoßes.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt führt zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Rotlichtverstöße: Das Überfahren einer roten Ampel kann mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten geahndet werden, bei Gefährdung anderer sogar mit einem Monat Fahrverbot.

Rechtslage und relevante Gesetze

Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene in der Regel 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Es ist ratsam, die Umstände des Verstoßes genau zu prüfen und gegebenenfalls Beweismittel zu sichern, wie z.B. Zeugen oder Fotos.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Wandsbeker Chaussee oder der Jenfelder Allee einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Einige Mandanten berichten von ungenauen Messgeräten oder unklaren Verkehrszeichen, die möglicherweise zu Unrecht zu einer Strafe geführt haben. Ein weiterer häufiger Fall sind Parkverstöße, bei denen die Mandanten nicht bemerkt haben, dass sie in einer Anwohnerzone geparkt haben. In diesen Situationen unterstützen wir unsere Mandanten, die rechtlichen Möglichkeiten umfassend zu nutzen und gegebenenfalls Einspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Wenn Sie in Jenfeld mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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