Ordnungswidrigkeiten in Bramfeld
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Geblitzt auf der Bramfelder Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Bramfelder Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Bramfeld. Sie ist bekannt für ihr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Stoßzeiten. Häufig werden hier Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, was zu Bußgeldbescheiden führt. § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt fest, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in der Regel 50 km/h beträgt. Wird diese überschritten, drohen Bußgelder, die je nach Schwere der Übertretung zwischen 15 und 680 Euro liegen können. Zudem können Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote verhängt werden.
Fahrverbot in Bramfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Verkehrsteilnehmer in Bramfeld schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise kann bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts zu einem Fahrverbot von einem Monat führen. Dies geschieht häufig, wenn der Betroffene mehrmals innerhalb eines Jahres auffällig wird. Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. In dieser Zeit sollten Sie alle relevanten Beweise sammeln, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu maximieren.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
In Bramfeld gibt es mehrere Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer leicht in eine Bußgeldfalle tappen können. Hier sind einige typische Beispiele:
- Blitzer an der Bramfelder Chaussee: Oft stehen stationäre Blitzer an stark frequentierten Stellen, zum Beispiel in der Nähe von Schulen oder Kreuzungen wie der Bramfelder Chaussee / Barmbeker Straße.
- Parkverstöße: Falschparken in der Nähe der Bramfelder Allee kann schnell ein Bußgeld von 20 bis 70 Euro nach sich ziehen. Besonders häufig werden Autofahrer im Bereich der Haltestellen im Umfeld von Eilbek kontrolliert.
- Handynutzung am Steuer: Die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung kann mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Rechtslage und Verweis auf relevante Gesetze
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Neben der StVO sind auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Strafgesetzbuch (StGB) von Bedeutung. Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sind die entsprechenden Paragraphen des OWiG zu beachten, insbesondere § 67, der die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Einsprüchen beschreibt. Im Falle von Geschwindigkeitsübertretungen können Betroffene nicht nur die Messgenauigkeit der Blitzer in Frage stellen, sondern auch die korrekte Beschilderung anfechten.
Typische Mandantensituationen aus unserer Praxis zeigen, dass viele Verkehrsteilnehmer in Bramfeld zunächst die Schwere der Vorwürfe unterschätzen. Oftmals wird der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht eingelegt, was die Möglichkeit der Verteidigung erheblich einschränkt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, insbesondere wenn die drohenden Konsequenzen gravierend sind.
Wenn Sie in Bramfeld mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die besten Lösungen zu finden.
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