Ordnungswidrigkeiten in Tonndorf

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Ordnungswidrigkeiten in Tonndorf

Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Wandsbeker Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße, die durch Tonndorf führt und häufig als Geschwindigkeitsmessstrecke genutzt wird. Hier sind die Bußgeldbescheide und Verwarnungen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Tagesordnung. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Überschreitung um 41 km/h sind es bereits 240 Euro und zwei Punkte. In der Regel erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheids innerhalb von drei Monaten nach der Tat. Bei unberechtigtem Vorwurf können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Fahrverbot in Tonndorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell drohen, insbesondere wenn Sie in kurzer Zeit mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen. Laut § 25 StVG kann ein Fahrverbot für einen Zeitraum von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn Sie beispielsweise innerhalb von 12 Monaten mehr als 8 Punkte in Flensburg gesammelt haben. In Tonndorf sind besonders häufige Ursachen für Fahrverbote Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Doberaner Straße oder das Missachten von Stoppschildern an der Kreuzung zur Wandsbeker Chaussee. Ein Einspruch kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder besondere Umstände vorlagen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

In Tonndorf gibt es einige typische Verkehrssituationen, in denen Bußgelder verhängt werden:

  • Parken in zweiter Reihe:
  • Missachtung von Verkehrszeichen: Bei Ignorierung eines Stoppschildes drohen 70 Euro und ein Punkt.
  • Handy am Steuer: Hier sind Sie mit 100 Euro und einem Punkt dabei.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bis zu 680 Euro bei extremen Fällen, z.B. bei über 70 km/h in einer 30er-Zone.

Die häufigsten Bußgeldbescheide erhalten die Bewohner durch mobile Blitzer, die vor allem an der Kreuzung Doberaner Straße und Wandsbeker Chaussee aufgestellt sind. Die Messungen sind oft präzise, jedoch gibt es auch Fälle von fehlerhaften Messungen. Hier lohnt es sich, rechtliche Expertise in Anspruch zu nehmen.

Rechtslage und Ihre Möglichkeiten

Die relevanten Gesetze, die im Bereich der Ordnungswidrigkeiten zur Anwendung kommen, sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei einem Einspruch sind Sie nicht verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, jedoch ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu erhöhen. In vielen Fällen können durch rechtliche Schritte Bußgelder reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden.

Typische Mandantensituationen umfassen unter anderem:

  • Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Beratung bei drohendem Fahrverbot aufgrund von wiederholten Ordnungswidrigkeiten.
  • Rechtsbeistand bei Unklarheiten über die Messgenauigkeit von Radaranlagen.

Wenn Sie in Tonndorf mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Lösungen zu finden.

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