Bußgeldbescheid in Tonndorf

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Bußgeldbescheid in Tonndorf

Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte

In Tonndorf, einem Stadtteil im Bezirk Wandsbek, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Die Wandsbeker Chaussee ist eine stark frequentierte Straße, wo Geschwindigkeitsmessungen häufig anzutreffen sind. Wer hier mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Überschreitung zwischen 30 und 680 Euro liegen kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h drohen zudem Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Fahrverbot in Tonndorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen. In Tonndorf können bereits zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres zu einem Fahrverbot führen. Wenn Sie beispielsweise innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 31 km/h zu schnell erwischt werden, kann dies ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids zu beachten. Ein erfolgreicher Einspruch kann nicht nur das Fahrverbot verhindern, sondern auch die Bußgelder reduzieren.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

Die Verkehrssituation in Tonndorf bringt zahlreiche Fallstricke mit sich. Einige typische Situationen sind:

  • Überholen im Bereich der Kreuzung: In der Nähe der Kreuzung Wandsbeker Chaussee und Tonndorfer Hauptstraße sind Überholverbote häufig missachtet. Hier drohen Bußgelder von bis zu 100 Euro und zwei Punkte.
  • Falschparken: An Straßen wie der Bockhorster Straße sind Falschparker ein häufiges Problem. Die Bußgelder können hier zwischen 15 und 55 Euro variieren.
  • Missachtung von Verkehrszeichen: Bei Missachtung von Halte- oder Parkverboten, insbesondere in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, sind Bußgelder von bis zu 70 Euro möglich.

Zusätzlich kann die Polizei bei schwerwiegenden Verstößen, wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch ein Strafverfahren gemäß § 21 StVG einleiten, was zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen kann.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen ernst nehmen. Zunächst ist es wichtig, die genauen Umstände des Verstoßes zu prüfen. Wurde das Bußgeld korrekt berechnet? Gab es möglicherweise technische Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung? Häufig sind in den Messprotokollen Unstimmigkeiten zu finden, die zu einer erfolgreichen Anfechtung führen können. Um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen, empfiehlt sich die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht, der Sie umfassend beraten und unterstützen kann.

Die Rechtslage im Bußgeldrecht ist komplex und erfordert genaue Kenntnisse der relevanten Gesetze, wie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). In vielen Fällen sind die Fristen zur Einspruchserhebung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und möglicherweise hohe Bußgelder zu vermeiden.

Wenn Sie in Tonndorf von einem Bußgeldbescheid betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine individuelle Rechtsberatung und Unterstützung im Umgang mit Bußgeldbescheiden, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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