Bußgeldbescheid in Poppenbüttel

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Bußgeldbescheid in Poppenbüttel

Geblitzt auf der Poppenbütteler Straße? Das sind Ihre Rechte

In Poppenbüttel, einem Stadtteil mit starkem Verkehrsaufkommen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Ordnungswidrigkeiten keine Seltenheit. Besonders auf der Poppenbütteler Hauptstraße und der Hummelsbütteler Landstraße sind Geschwindigkeitskontrollen durch mobile Blitzer und stationäre Anlagen an der Tagesordnung. Ein Bußgeldbescheid kann schnell im Briefkasten landen, wenn Sie beispielsweise mit 61 km/h in einer 50er-Zone erwischt werden. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg gemäß § 24 StVG.

Fahrverbot in Poppenbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts kann ein Fahrverbot von einem Monat drohen, während bei Überschreitungen ab 41 km/h mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu rechnen ist. Die Rechtslage ist klar: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder die Umstände Ihres Verstoßes mildernd waren. In vielen Fällen kann eine rechtliche Vertretung helfen, das Fahrverbot abzuwenden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

Die Verkehrssituation in Poppenbüttel bietet zahlreiche Möglichkeiten für Bußgeldbescheide. Dazu gehören:

  • Rotlichtverstöße:
  • Parkverstöße: Falschparken in den Wohngebieten, besonders in der Nähe der Schulen, zieht Bußgelder von 15 bis 55 Euro nach sich. Das Parken auf Gehwegen ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro führen.
  • Handy am Steuer: Wer während der Fahrt sein Mobiltelefon nutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen (§ 23 StVO).

In den letzten Jahren haben sich besonders die Geschwindigkeitskontrollen auf der Hummelsbütteler Landstraße und der Poppenbütteler Hauptstraße verstärkt. Hier ist die Gefahr, einen Bußgeldbescheid zu erhalten, besonders hoch.

Rechtslage bei Ordnungswidrigkeiten: Ein Überblick

Die rechtlichen Grundlagen für Bußgelder im Straßenverkehr sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Die Höhe der Bußgelder und die Punktevergabe erfolgen gemäß den Vorgaben der Anlage zu § 1 des Bußgeldkatalogs. Bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide ist es wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls genau zu betrachten. Hierzu zählen etwa die Messmethoden der Radarfallen oder die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen.

Typische Mandantensituationen sind beispielsweise folgende:

  • Ein Autofahrer wird in der Poppenbütteler Hauptstraße mit 70 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt und erhält dafür einen Bußgeldbescheid über 160 Euro und 2 Punkte.
  • Ein Radfahrer wird beim Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Poppenbütteler Weg und Hummelsbütteler Landstraße erwischt und muss mit einer Geldbuße von 60 Euro rechnen.
  • Ein Fahrer parkt sein Auto in einer Fußgängerzone und bekommt dafür ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

In all diesen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die bestmöglichen Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Wenn Sie von einem Bußgeldbescheid betroffen sind oder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr haben, stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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