Bußgeldbescheid in Marienthal

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Bußgeldbescheid in Marienthal

Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte

In Marienthal, einem Stadtteil des Bezirks Wandsbek, werden Verkehrsteilnehmer häufig von Geschwindigkeitskontrollen betroffen. Die Wandsbeker Chaussee ist bekannt für ihr hohes Verkehrsaufkommen, was dazu führt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen schnell passieren. Wer hier mit mehr als 50 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 160 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts drohen sogar 35 Euro sowie ein Punkt, während bei 31 km/h überschreitendem Tempo die Strafe auf 80 Euro und zwei Punkte steigt.

Fahrverbot in Marienthal: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, besonders bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten. In Deutschland sieht § 25 StVG vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h im Straßenverkehr ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden kann. Bei einer solchen Strafe ist es ratsam, rechtzeitig einen Einspruch zu prüfen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Alten Holstenstraße mit 80 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt. Nach Prüfung der Umstände ergab sich, dass die Messung fehlerhaft war, was den Einspruch rechtfertigte.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

Verkehrsteilnehmer in Marienthal sind verschiedenen Bußgeldfallen ausgesetzt, die oft nicht sofort erkennbar sind. Hier einige typische Situationen:

  • Parkverstöße:
  • Abstandsunterschreitungen: Wer den Mindestabstand auf der Wandsbeker Chaussee nicht einhält, kann mit 100 Euro und einem Punkt rechnen.
  • Handynutzung während der Fahrt: Ein Verstoß gegen § 23 StVO kann ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt zur Folge haben.
  • Rotlichtverstöße: Fahren bei Rot an der Ecke Wandsbeker Chaussee / Alten Holstenstraße kann 200 Euro, zwei Punkte und einmonatiges Fahrverbot kosten.

Rechtslage und Pflichten der Betroffenen

Das Bußgeldrecht in Deutschland regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) und das StVG (Straßenverkehrsgesetz) sind ebenfalls maßgeblich für die Bestimmungen und Strafen. Jeder Betroffene sollte wissen, dass er das Recht hat, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids geschehen.

Eine häufige Mandantensituation: Ein Bewohner aus Marienthal erhält einen Bußgeldbescheid, weil er angeblich bei Rot über eine Ampel gefahren ist. Nach Prüfung des Bescheids stellte sich heraus, dass die Ampel zum Zeitpunkt des Fahrens nicht ordnungsgemäß funktionierte. Hier kann der Einspruch erfolgreich sein, was zu einer Einstellung des Verfahrens führt.

Wenn Sie in Marienthal mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich von uns beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.

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