Ordnungswidrigkeiten in Marienthal
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Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Ihre Rechte als Betroffener
Die Wandsbeker Chaussee ist eine Hauptverkehrsader in Marienthal, die häufig von Blitzeranlagen überwacht wird. Viele Anwohner und Pendler sind hier mit Geschwindigkeitsüberschreitungen konfrontiert. Bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen ab 41 km/h können sogar 240 Euro und zwei Punkte fällig werden. Ein Fahrverbot von einem Monat ist ab 61 km/h Überhöhung innerorts möglich.
Falschparken in Marienthal: So vermeiden Sie teure Bußgelder
Im Stadtteil Marienthal kommt es häufig zu Falschparkern, insbesondere entlang der Wandsbeker Chaussee und in den angrenzenden Wohnstraßen. Die Rechtslage ist klar: Wer sein Fahrzeug im Halteverbot abstellt oder Gehwege blockiert, muss mit Bußgeldern zwischen 20 und 100 Euro rechnen. Bei Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern kann die Strafe sogar höher ausfallen. Beispielhaft kann ein Falschparken auf dem Gehweg in der Nähe der Kreuzung Wandsbeker Chaussee und Marienthaler Straße mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet werden. Hier ist ein Einspruch oft sinnvoll, insbesondere wenn die Beschilderung nicht eindeutig ist.
Das drohende Fahrverbot: Wann sollten Sie handeln?
Ein Fahrverbot kann bei einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Fahrverbot von einem Monat, während bei mehr als 41 km/h die Dauer auf drei Monate ansteigt. In Marienthal sind besonders die Straßen rund um den U-Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt und die Kreuzung an der Jenfelder Allee als Hochrisikobereiche bekannt. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann hier entscheidend sein, um die Folgen zu mildern.
Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Rechtsfolgen
Die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Marienthal umfassen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Bis 20 km/h: 35 Euro
- 21-25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt
- 26-30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt
- 31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Falschparken:
- Parken im Halteverbot: 20 bis 100 Euro
- Parken auf dem Gehweg: 70 Euro
- Handy am Steuer: 100 Euro, 1 Punkt
Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Ein rechtzeitiges Handeln kann somit die Konsequenzen erheblich beeinflussen.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei in Hamburg sind wir oft mit Fällen konfrontiert, in denen Mandanten aus Marienthal gegen Bußgeldbescheide vorgehen möchten. Ein Beispiel ist ein Mandant, der auf der Wandsbeker Chaussee mit 63 km/h geblitzt wurde. Nach einer umfassenden Prüfung der Messung konnten wir nachweisen, dass die Geschwindigkeit im Messzeitpunkt nicht korrekt ermittelt wurde. Der Bußgeldbescheid wurde schließlich fallen gelassen. Auch in Fällen von Falschparken haben wir erfolgreich Einsprüche eingelegt, wenn die Schilder nicht ausreichend sichtbar waren oder die Beschilderung nicht eindeutig war.
Wenn Sie sich mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, um Ihre Rechte zu wahren und Sie durch den Einspruchsprozess zu begleiten.
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