Kfz-Versicherungsrecht in Marienthal
Ihr Anwalt für Kfz-Versicherungsrecht in Marienthal und Umgebung.
Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Im Hamburger Stadtteil Marienthal, gelegen im Bezirk Wandsbek, sind Autofahrer oft mit zügigen Verkehrssituationen konfrontiert. Besonders auf der Wandsbeker Chaussee, einer stark frequentierten Straße, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen, die nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen können. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h droht bereits ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt gemäß § 24 StVG. Wer sich auf der Wandsbeker Chaussee mit über 31 km/h zu schnell bewegt, muss mit 120 Euro und zwei Punkten rechnen.
Fahrverbot in Marienthal: Wann sich ein Einspruch lohnt
Bei besonders schweren Verkehrsverstößen kann ein Fahrverbot verhängt werden. Dies betrifft häufig wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Laut § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. In der Praxis erleben wir häufig Fälle, in denen Mandanten ein Fahrverbot erhalten, obwohl sie sich dessen nicht bewusst waren oder die Umstände nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Ein rechtzeitiger Einspruch, der innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingereicht werden muss, kann entscheidend sein.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
Die Verkehrssituation in Marienthal ist durch diverse Verkehrszeichen und häufige Kontrollen geprägt, die Autofahrer in die Irre führen können. Besonders an der Kreuzung von der Wandsbeker Chaussee zur Marienthaler Straße wird oft geblitzt. Auch die Einhaltung der Promillegrenze ist ein häufiges Problem: Schon ab 0,5 Promille drohen Bußgelder ab 500 Euro und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat gemäß § 24a StVG. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird es noch komplizierter, da auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB entstehen können.
Die Regulierung von Versicherungsschäden in Marienthal
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Bewohner von Marienthal die Frage, wie sie ihre Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung durchsetzen können. Die häufigsten Probleme sind die unzureichende Regulierung von Schäden oder Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung. Im Rahmen des § 1 PflVG haften Kfz-Versicherungen für Schäden, die Dritten durch den Versicherten zugefügt werden. Bei Personenschäden können Entschädigungen mehrere Tausend Euro betragen. Im Falle eines Unfalls, bei dem die Haftpflichtversicherung nicht zahlen möchte, ist es wichtig, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um die Ansprüche nicht zu verlieren.
- Beispiel 1: Ein Mandant erleidet nach einem Auffahrunfall eine Halswirbelverletzung und erhält von der Versicherung nur 1.500 Euro, obwohl ihm ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro zusteht.
- Beispiel 2: Nach einem Parkrempler auf dem Parkplatz am Einkaufszentrum in Marienthal wird der Schaden von der Versicherung nicht anerkannt, da der Versicherte angeblich nicht korrekt geparkt hat.
- Beispiel 3: Ein Mandant muss nach einem Unfall mit einem Reh feststellen, dass die Versicherung die Schäden an seinem Auto nicht in vollem Umfang deckt, obwohl eine Vollkaskoversicherung besteht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kfz-Versicherungsrecht sind komplex und erfordern eine fundierte Beratung. Bei Fragen zu Bußgeldern, Fahrverboten oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Kfz-Versicherungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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