Ordnungswidrigkeiten in Poppenbüttel

Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Poppenbüttel und Umgebung.

Ordnungswidrigkeiten in Poppenbüttel

Geblitzt auf der Poppenbütteler Hauptstraße? Das sind Ihre Rechte

Die Poppenbütteler Hauptstraße und ihre Umgebung sind häufige Schauplätze von Geschwindigkeitskontrollen. Viele Anwohner erleiden hier unnötige finanzielle Einbußen durch Bußgeldbescheide, die sich aus vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben. Nach § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen auf 30 km/h begrenzt. Für eine Überschreitung dieser Grenze um 21 km/h müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Überschreitung um 41 km/h droht sogar ein Bußgeld von 180 Euro und zwei Punkte, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahrverbot in Poppenbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Poppenbütteler eine existenzielle Bedrohung darstellen, insbesondere für Berufstätige. Nach dem § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird ein Fahrverbot in der Regel für einen Monat verhängt, wenn ein Fahrer innerhalb von 12 Monaten mehr als 8 Punkte in Flensburg sammelt. Wer zum Beispiel in kurzer Zeit mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße begeht, kann schnell in die Situation geraten, einen Führerscheinentzug zu riskieren. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich daher lohnen, insbesondere wenn es um die Vermeidung eines Fahrverbots geht.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

In Poppenbüttel gibt es einige typische Situationen, die zu Ordnungswidrigkeiten führen können:

  • Parkverstöße:
  • Handy am Steuer:
  • Rotlichtverstöße:

Die Verkehrssituation in Poppenbüttel ist durch das hohe Verkehrsaufkommen auf Straßen wie der Mellingstedter Straße und der Bovestraße geprägt. Oft sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen unübersichtlich, was zu einem erhöhten Risiko für Bußgeldbescheide führt.

Rechtslage und typische Mandantensituationen

Die Rechtslage in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Als Betroffener haben Sie das Recht, sich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen. Oft bringen unsere Mandanten folgende Anliegen mit:

  • Unklare Geschwindigkeitsmessungen:
  • Fehlende Verkehrszeichen:
  • Zeugenberichte:

Ein Einspruch bietet die Möglichkeit, die eigene Sichtweise darzulegen und die Umstände des Vorfalls zu überprüfen. Fristen für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide betragen in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids.

Wenn Sie in Poppenbüttel mit einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen abzuwenden.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden