Ordnungswidrigkeiten in Hummelsbüttel
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Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
In Hummelsbüttel begegnen Autofahrer häufig Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, insbesondere auf der Alsterdorfer Straße und an den Kreuzungen zur Hummelsbütteler Hauptstraße. Hier blitzen die Geschwindigkeitsmessgeräte häufig und es ist nicht unüblich, dass Bürger aus Hummelsbüttel einen Bußgeldbescheid erhalten, der oft mit einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg verbunden ist. Wer in der 30er-Zone unterwegs ist, sollte besonders achtsam sein, denn Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hier streng geahndet.
Fahrverbot in Hummelsbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Beispielsweise kann bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h in einer 30er-Zone zu einem Fahrverbot von einem Monat führen, gemäß § 25 StVG. Sollte Sie ein Bußgeldbescheid in Höhe von 160 Euro und 2 Punkte in Flensburg erhalten haben, könnte sich ein Einspruch lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war. In vielen Fällen kann ein Anwalt helfen, die Rechtslage zu überprüfen und gegebenenfalls die Konsequenzen abzuwenden.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten in Hummelsbüttel sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (z.B. 10 km/h zu schnell: 15 Euro, 21-25 km/h zu schnell: 160 Euro)
- Parkverstöße (z.B. Falschparken: 20 - 40 Euro, Parken im Halteverbot: 55 Euro)
- Rotlichtverstöße (z.B. Überfahren einer roten Ampel: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
Besonders in der Umgebung des Hummelsbütteler Marktes und an der Kreuzung zur Saseler Straße gibt es häufig Blitzer, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Hier ist die Verkehrslage oft angespannt, weshalb viele Autofahrer unbewusst gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die relevanten Gesetze für Ordnungswidrigkeiten sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene in der Regel 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. In der Praxis sehen wir häufig Mandanten, die ohne anwaltliche Unterstützung Einspruch eingelegt haben und dabei formale Fehler gemacht haben. Ein gut vorbereiteter Einspruch kann nicht nur das Bußgeld reduzieren, sondern auch die Punkte in Flensburg vermeiden.
Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 120 Euro und 1 Punkt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h auf der Hummelsbütteler Hauptstraße. Nach Prüfung der Messung stellten wir fest, dass die Kalibrierung des Geräts nicht ordnungsgemäß dokumentiert war. Der Einspruch führte zur Einstellung des Verfahrens und der Mandant blieb ohne Punkte und Bußgeld.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder sich unsicher sind, wie Sie auf eine Verwarnung reagieren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht in Hummelsbüttel helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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