Unfallregulierung in Hummelsbüttel
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Geblitzt auf der Alsterdorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
In Hummelsbüttel, einem Stadtteil mit regem Verkehrsaufkommen, stehen Autofahrer häufig vor der Herausforderung, die eigene rechtliche Position nach einem Verkehrsunfall zu klären. Besonders die Alsterdorfer Straße und die Kreuzung zur Bramfelder Straße sind bekannte Orte, an denen es oft zu Unfällen kommt. Hier sind die häufigsten rechtlichen Probleme, die Sie als Bewohner Hummelsbüttels kennen sollten.
Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall: Wer trägt die Kosten?
Nach einem Verkehrsunfall in Hummelsbüttel stellt sich oft die Frage der Haftung. Wer den Unfall verursacht hat, ist entscheidend für die Schadensregulierung. Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie, wenn Sie durch Ihr Verhalten einen anderen geschädigt haben. In vielen Fällen kann die Haftung jedoch auch geteilt werden, beispielsweise wenn beide Verkehrsteilnehmer gegen Verkehrsregeln verstoßen haben.
Ein Beispiel: Sie fahren auf der Fuhlsbüttler Straße und überqueren eine Ampel bei Gelb, während ein anderer Verkehrsteilnehmer bei Rot die Kreuzung befährt. Hier könnte eine 50/50-Haftung in Betracht kommen, was bedeutet, dass Sie die Hälfte Ihrer Schadensersatzforderungen selbst tragen müssen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz: Was steht Ihnen zu?
Bei physischen und psychischen Verletzungen nach einem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung ab und variiert stark. Bei leichten Verletzungen können Sie mit 1.000 bis 3.000 Euro rechnen, während schwerere Verletzungen schnell in den Bereich von 10.000 bis 100.000 Euro fallen können. Die Berechnung erfolgt in der Regel auf Basis von Urteilen, die in ähnlichen Fällen gefällt wurden.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz von weiteren Schäden, wie beispielsweise:
- Arztkosten
- Fahrtkosten zu Arztbesuchen
- Verdienstausfall
Wichtig ist, alle Belege und Nachweise zu sammeln, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Verkehrsverstöße: Bußgelder und weitere Rechtsfolgen
Häufig sind Verkehrsteilnehmer in Hummelsbüttel mit Bußgeldern konfrontiert, die nicht nur den Geldbeutel belasten, sondern auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen können. Übliche Verstöße sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: 15 km/h zu schnell = 25 Euro, 20 km/h zu schnell = 70 Euro und 1 Punkt
- Überfahren einer roten Ampel: 60 Euro und 1 Punkt (bei Gefährdung = 200 Euro und 2 Punkte)
- Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt
Ein Fahrverbot kann bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Fällen verhängt werden. Dies kann bis zu 3 Monate betragen. Nach § 25 StVG können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, um Ihre Rechte zu wahren.
Typische Mandantensituationen und Hilfestellungen
In der Praxis beraten wir häufig Mandanten, die nach einem Verkehrsunfall nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Ein typisches Beispiel ist ein Mandant, der nach einem Auffahrunfall auf der Wandsbeker Chaussee nicht nur sein Fahrzeug reparieren lassen möchte, sondern auch Schmerzensgeld für eine erlittene Rückenverletzung fordert. Hier ist eine gründliche Dokumentation und der Nachweis der Verletzung entscheidend.
Ein weiteres Beispiel sind Mandanten, die sich gegen hohe Bußgelder wehren möchten, weil sie der Meinung sind, dass die Messung fehlerhaft war. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig Einspruch einzulegen und gegebenenfalls Beweismittel zu sammeln.
In Hummelsbüttel sind die rechtlichen Herausforderungen im Verkehrsunfallrecht vielfältig. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder Fragen zu Haftungsfragen und Schadensersatz haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam klären wir Ihre Rechte und Ansprüche!
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