Unfallregulierung in Rahlstedt

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Unfallregulierung in Rahlstedt

Verkehrsunfälle in Rahlstedt: Schadensregulierung im Fokus

Rahlstedt, ein Stadtteil mit einem hohen Verkehrsaufkommen, ist nicht nur für seine Wohnqualität bekannt, sondern auch für eine Vielzahl von Verkehrsunfällen, die regelmäßig passieren. Die Straßen wie die Rahlstedter Straße und die Möllner Landstraße sind stark frequentiert und weisen zahlreiche Kreuzungen auf, die häufige Unfallursachen sind. Bei einem Verkehrsunfall stehen Betroffene vor verschiedenen rechtlichen Herausforderungen, die es zu meistern gilt, um einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten.

Haftungsfragen klären: Wer ist verantwortlich?

In vielen Verkehrsunfällen ist die Klärung der Haftung von zentraler Bedeutung. Diese erfolgt häufig nach den Regelungen der § 823 BGB (Schadenersatzpflicht) und § 7 StVG (Haftung des Fahrzeughalters). Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Autofahrer bei einem Abbiegevorgang auf der Kreuzung von der Rahlstedter Straße zur Möllner Landstraße einen Radfahrer übersieht. In einem solchen Fall könnte der Autofahrer haftbar gemacht werden, da er eine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu sammeln, wie Zeugenaussagen, Fotos vom Unfallort und gegebenenfalls Polizeiberichte. Diese Beweismittel sind entscheidend für Ihre Schadensregulierung.

Schmerzensgeld: Wie viel steht Ihnen zu?

Nach einem Verkehrsunfall leiden Betroffene oft unter körperlichen und psychischen Folgen. Hier kommt das Schmerzensgeld ins Spiel. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzungen ab und wird häufig anhand von Urteilen in vergleichbaren Fällen bemessen. Beispielsweise kann bei einem Bruch eines Arms ein Schmerzensgeld von 1.500 bis 3.500 Euro angemessen sein, während bei schwerwiegenden Verletzungen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen, auch Beträge von bis zu 100.000 Euro denkbar sind.

Die Anspruchsgrundlagen für Schmerzensgeld finden sich im § 253 BGB. Die Frist zur Geltendmachung solcher Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Unfalls, gemäß § 199 BGB.

Bußgelder und Punkte: Verkehrsverstöße in Rahlstedt

In Rahlstedt sind Geschwindigkeitsüberschreitungen häufige Ursachen für Konflikte. Blitzanlagen, wie etwa an der Möllner Landstraße, erfassen schnell Verstöße. Hierbei drohen Bußgelder beispielsweise bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h, was ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Bei 40 km/h zu schnell sind es bereits 160 Euro und zwei Punkte. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 61 km/h droht zudem ein Fahrverbot von einem Monat.

Für viele Verkehrsteilnehmer in Rahlstedt ist es von Bedeutung zu wissen, dass sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können, um die Rechtsfolgen möglicherweise abzuwenden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Typische Mandantensituationen: Unser Beratungsangebot

  • Unfall mit Personenschaden: Ein Mandant hat einen Verkehrsunfall erlitten, bei dem er verletzt wurde und nun Anspruch auf Schmerzensgeld hat.
  • Unfall mit mehreren Beteiligten: Bei einem Auffahrunfall auf der Rahlstedter Straße müssen die Haftungsfragen zwischen mehreren Fahrzeughaltern geklärt werden.
  • Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsübertretung: Ein Mandant erhält einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der Geschwindigkeit und möchte gegen den Bescheid vorgehen.

In diesen und vielen weiteren Situationen stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

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