Blitzer & Geschwindigkeit in Rahlstedt

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Blitzer & Geschwindigkeit in Rahlstedt

Geblitzt auf der Rahlstedter Straße? Das sind Ihre Rechte

In Rahlstedt, einem Stadtteil des Bezirks Wandsbek, sind Geschwindigkeitskontrollen allgegenwärtig. Besonders an Hauptverkehrsstraßen wie der Rahlstedter Straße oder der Berner Straße kommt es häufig zu Blitzermessungen. Bewohner und Pendler sehen sich oft mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten konfrontiert. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein, und es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen.

Typische Messfehler und rechtliche Probleme

Die häufigsten rechtlichen Probleme, mit denen Rahlstedter konfrontiert sind, betreffen die Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen. Fehlerquellen können bei stationären Blitzern sowie mobilen Blitzeranlagen auftreten. Zu den häufigsten Messfehlern zählen:

  • Unzureichende Kalibrierung der Messgeräte
  • Falsche Positionierung des Blitzers
  • Beeinträchtigung durch andere Verkehrsteilnehmer

Wenn Sie beispielsweise auf der Rahlstedter Straße geblitzt wurden, sollten Sie überprüfen, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die relevanten Gesetze, wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG), geben vor, dass Geschwindigkeitsmessungen unter bestimmten Bedingungen erfolgen müssen, um rechtlich gültig zu sein.

Rechtsfolgen und Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in der Regel gestaffelt. Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um bis zu 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen, während bei einer Übertretung von 21 bis 25 km/h ein Bußgeld von 115 Euro und zwei Punkte in Flensburg drohen. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h über dem Limit sieht das Bußgeldgesetz sogar ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Rechtsfolgen:

  • Überschreitung bis 10 km/h: 30 Euro
  • Überschreitung bis 20 km/h: 50 Euro
  • Überschreitung bis 25 km/h: 115 Euro, 2 Punkte
  • Überschreitung über 40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Ein rechtzeitiger Einspruch kann dazu führen, dass die Strafe ganz oder teilweise aufgehoben wird.

Praktische Mandantensituationen: Wenn der Blitzer zuschlägt

In der Praxis sehen wir häufig Fälle, in denen Mandanten zu Unrecht mit einem Bußgeld belegt wurden. Ein Beispiel: Ein Autofahrer wurde auf der Kreuzung Rahlstedter Straße und Kurt-Schumacher-Allee geblitzt, obwohl er nachweislich die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat. Durch die sorgfältige Überprüfung der Messprotokolle und die Einholung von Gutachten konnte der Einspruch erfolgreich geführt werden.

Ein weiteres Beispiel betrifft mobile Blitzer, die häufig bei Veranstaltungen oder während der Hauptverkehrszeiten aufgestellt werden. Hier ist es besonders wichtig, die korrekte Einrichtung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. Ein Mandant, der auf der Berner Straße einen blitzenden Transporter passiert hat, stellte fest, dass nicht alle rechtlichen Vorgaben für die Messung eingehalten wurden, was zu einer erfolgreichen Anfechtung führte.

Die rechtliche Situation rund um Geschwindigkeitsmessungen kann komplex sein. Bewohner von Rahlstedt sollten sich daher im Falle eines Bußgeldbescheids rechtzeitig beraten lassen, um ihre Möglichkeiten zu verstehen und eventuell gegen unrechtmäßige Maßnahmen vorzugehen.

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