Blitzer & Geschwindigkeit in Bergstedt

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Blitzer & Geschwindigkeit in Bergstedt

Geblitzt auf der Bergstedter Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Straßen in Bergstedt, insbesondere die Bergstedter Straße, sind häufig von Geschwindigkeitsmessungen betroffen. Bewohner und Verkehrsteilnehmer sehen sich dabei oft mit Bußgeldern konfrontiert, die nicht nur finanziell belastend sind, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen können. Besonders an der Kreuzung zur Saseler Chaussee werden Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig geahndet, was zu einer erhöhten Unsicherheit unter den Fahrern führt.

Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Typische Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Bergstedt sind wie folgt gestaffelt:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro, keine Punkte
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro, 1 Punkt
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
  • 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt
  • Über 30 km/h: ab 120 Euro, 1 bis 3 Punkte, Fahrverbot möglich

Bei Geschwindigkeitsübergängen über 40 km/h droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, was erhebliche Auswirkungen auf den Alltag haben kann, insbesondere für Pendler oder Berufskraftfahrer.

Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen an Blitzeranlagen

Ein häufiges Problem, mit dem Fahrer in Bergstedt konfrontiert sind, sind fehlerhafte Messungen. Diese können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie etwa:

  • Ungenaue Kalibrierung der Messgeräte
  • Beeinflussung durch andere Fahrzeuge
  • Witterungsbedingungen, z.B. Regen oder Schnee

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Lemsahler Chaussee mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt. Nach Überprüfung der Messung stellten wir fest, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert war. Dies führte zur erfolgreichen Anfechtung des Bußgeldbescheids und zur Rückerstattung der bereits gezahlten Strafe.

Einspruch gegen Bußgeldbescheide: Fristen und Vorgehen

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in der Regel 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Es ist ratsam, diesen Schritt nicht alleine zu gehen. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs realistisch einschätzen und gegebenenfalls Beweise sammeln, die Ihre Unschuld belegen. Beispielsweise kann die Überprüfung von Messprotokollen und die Einholung von Gutachten über die Messmethoden entscheidend sein.

Für viele Mandanten in Bergstedt ist es entscheidend zu wissen, dass sie nicht einfach die Bußgelder hinnehmen müssen. Unterschiedliche Fallkonstellationen, wie fehlerhafte Messungen oder unklare Verkehrsschilder, können dazu führen, dass ein Einspruch sinnvoll ist. Das Verkehrsgesetz (StVO, StVG) bietet hier verschiedene Ansatzpunkte zur Anfechtung.

Die Verkehrssituation in Bergstedt ist geprägt von einer Vielzahl von Tempo-30-Zonen, insbesondere in Wohngebieten. Hier sind die zulässigen Geschwindigkeiten strikt einzuhalten, da Verstöße oft zu hohen Strafen führen. Eine eingehende rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

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