Bußgeldbescheid in Jenfeld
Ihr Anwalt für Bußgeldbescheid in Jenfeld und Umgebung.
Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Wandsbeker Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Jenfeld und zieht aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens häufig Geschwindigkeitskontrollen nach sich. An verschiedenen Stellen, wie etwa in der Nähe der Kreuzung mit der Barmbeker Straße, stehen mobile und feste Blitzer, die Autofahrer bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Kasse bitten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen, bei 11 bis 15 km/h sind es bereits 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h drohen 70 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Fahrverbot in Jenfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere wenn Sie mehrmals mit Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig werden oder in einem Zeitraum von 12 Monaten mehr als 8 Punkte in Flensburg sammeln. In Jenfeld sind die Straßen oft stark befahren, und ein Fahrverbot kann für Berufstätige oder Eltern erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich bringen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich in vielen Fällen lohnen. Vor allem bei fehlerhaften Messungen oder unzureichender Beweisführung durch die Behörden kann es gelingen, das Fahrverbot abzuwenden. Beispielsweise könnte sich herausstellen, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert wurde.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
Ein typisches Problem für Autofahrer in Jenfeld sind die vielen verkehrsberuhigten Zonen und Tempo-30-Bereiche, die nicht immer klar gekennzeichnet sind. Die Straßen wie die Hohenhorster Straße oder die Jenfelder Allee sind häufig mit Schildern versehen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, jedoch kann es in der Eile leicht passieren, diese zu übersehen. Hier sind einige Beispiele für Bußgelder, die schnell auf Sie zukommen können:
- Überschreitung der Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone: 50 Euro und 1 Punkt
- Missachtung des Stoppschildes an der Kreuzung Hohenhorster Straße: 70 Euro und 1 Punkt
- Fahren ohne gültigen Führerschein: 500 Euro Bußgeld, 3 Punkte und möglicherweise eine Strafanzeige nach § 21 StVG
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die relevanten Gesetze, die im Bußgeldrecht Anwendung finden, sind unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Häufig wenden sich Mandanten an uns, weil sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der aus ihrer Sicht ungerechtfertigt ist. Ein Beispiel: Ein Kunde erhielt einen Bescheid wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, konnte aber mit einem Zeugenaussage nachweisen, dass das Messgerät falsch kalibriert war. In solchen Fällen ist es entscheidend, die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um die Bußgeldforderung zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
Wenn Sie in Jenfeld mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Ihren Rechten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen.
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