Fahrtenbuch in Jenfeld

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Fahrtenbuch in Jenfeld

Fahrtenbuchauflagen im Fokus: Rechtliche Herausforderungen für Jenfelder Fahrer

In Jenfeld, einem Stadtteil im Bezirk Wandsbek, stehen viele Autofahrer vor der Herausforderung, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Dies kann insbesondere dann erforderlich werden, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie häufiger gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Die Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist nicht nur lästig, sondern kann auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Typische Probleme bei Fahrtenbuchauflagen

Ein häufiges Problem, das unsere Mandanten in Jenfeld schildern, ist die Unkenntnis über die genaue Führung des Fahrtenbuchs. Oftmals ist es unklar, welche Informationen eingetragen werden müssen. Nach § 31a StVZO sind folgende Angaben erforderlich:

  • Datum und Uhrzeit der Fahrt
  • Fahrzeugführer
  • Fahrstrecke (Start und Ziel)
  • Fahrzweck

Fehlerhafte Eintragungen können zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einem Bußgeld von bis zu 500 Euro und der möglichen Verlängerung der Fahrtenbuchauflage. Wenn beispielsweise ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wird, kann dies zu einem zusätzlichen Punkt im Verkehrszentralregister führen.

Rechtsfolgen und Bußgelder in Jenfeld

Die rechtlichen Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuchs sind erheblich. Wenn Sie in Jenfeld beispielsweise auf der Wandsbeker Chaussee oder der Jenfelder Allee geblitzt werden und die Bußgeldstelle Ihnen eine Fahrtenbuchauflage auferlegt, haben Sie folgende mögliche Konsequenzen:

  • Bußgeld: Bis zu 500 Euro, wenn das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt wird
  • Punkte in Flensburg: Bis zu 2 Punkte bei wiederholten Verstößen
  • Fahrverbot: Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden

Die Frist zur Einreichung des Fahrtenbuchs ist in der Regel auf 3 Monate festgelegt. Versäumen Sie diese Frist, kann dies weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Verkehrssituation in Jenfeld: Ein Beispiel für die Praxis

Die Verkehrssituation in Jenfeld, insbesondere an vielbefahrenen Kreuzungen wie der Jenfelder Allee und der Wandsbeker Chaussee, führt häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass sie durch ein Überfahren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in den Bereich einer Fahrtenbuchauflage gelangen können. Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant wurde auf der Kreuzung Jenfelder Allee / Wandsbeker Chaussee mit 68 km/h geblitzt. Aufgrund wiederholter Verstöße erhielt er eine Fahrtenbuchauflage, die er uns zur Überprüfung vorlegte.

In einem weiteren Fall wurde einem Mandanten wegen unzureichender Eintragungen im Fahrtenbuch ein Bußgeld von 300 Euro und 2 Punkte in Flensburg auferlegt. Der Mandant hatte nicht angegeben, dass er das Fahrzeug nur für private Zwecke genutzt hatte, was zu Missverständnissen führte.

Rechtsberatung für Jenfelder Autofahrer

Wenn Sie in Jenfeld mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder Fragen zur ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Schritte zu unternehmen und Ihr Fahrverhalten rechtlich abzusichern.

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