Fahrtenbuch in Bramfeld

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Fahrtenbuch in Bramfeld

Fahrtenbuchpflicht in Bramfeld: Was Sie wissen sollten

In Bramfeld, einem Stadtteil im Bezirk Wandsbek, sehen sich viele Autofahrer mit der Thematik der Fahrtenbuchauflage konfrontiert. Häufig geschieht dies nach Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsdelikten, die durch Blitzer erfasst werden. Gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die Führerscheinstelle anordnen, dass betroffene Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen müssen. Dies bedeutet, dass jeder Fahrtenverlauf genau dokumentiert werden muss, um die Unschuld des Halters bei künftigen Verstößen darzulegen.

Typische Probleme bei der Fahrtenbuchauflage

Eine häufige Situation für Autofahrer in Bramfeld ist die Auflage eines Fahrtenbuchs nach einem festgestellten Verstoß. Dies kann beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Bramfelder Chaussee oder an der Kreuzung Bramfelder Straße und Wandsbeker Chaussee geschehen. In diesen Fällen erhalten die Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid, der häufig mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro und einem Punkt in Flensburg verbunden ist. Bei wiederholten Verstößen kann die Auflage eines Fahrtenbuchs von der Behörde angeordnet werden.

Ein Fahrtenbuch ist nicht nur zeitaufwendig, sondern kann auch rechtliche Folgen haben, wenn es nicht ordnungsgemäß geführt wird. Beispielsweise kann die Nichteinhaltung der Vorschriften gemäß § 31a StVZO zu weiteren Punkten in Flensburg führen und sogar zu einem temporären Fahrverbot. Die Fristen zur Einreichung des Fahrtenbuchs liegen in der Regel bei 4 bis 6 Monaten, wobei bei Versäumnis zusätzliche Strafen drohen können.

Rechtsfolgen und Bußgelder im Überblick

  • Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: 80 bis 100 Euro
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h
  • Fahrverbot: Bis zu 3 Monate bei wiederholten Verstößen
  • Frist für die Vorlage des Fahrtenbuchs: 4 bis 6 Monate

Die Rechtslage ist klar, jedoch wird sie häufig missverstanden. Viele Mandanten berichten von Unsicherheiten beim Führen des Fahrtenbuchs oder bei der korrekten Dokumentation der Fahrten. Fehler in diesem Prozess können zu weiteren rechtlichen Schwierigkeiten führen, einschließlich zusätzlicher Bußgelder oder Punkte.

Praktische Mandantensituationen aus Bramfeld

In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten nach einem Bußgeldbescheid unsicher sind, wie sie weiter verfahren sollen. Ein Beispiel ist ein Klient, der in der Bramfelder Chaussee mit 65 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h geblitzt wurde. Er erhielt nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Aufforderung, ein Fahrtenbuch zu führen. Unsere Beratung umfasst hier die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids sowie die Unterstützung beim ordnungsgemäßen Führen des Fahrtenbuchs.

Ein weiteres Beispiel ist ein Mandant, der wiederholt in der Nähe des Bramfelder Dorfplatzes mit einem Fahrzeug aufgefallen ist und daraufhin ein Fahrtenbuch für sein Nutzfahrzeug führen muss. Hier stehen wir beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der Behörde eingehalten werden und mögliche rechtliche Schritte gegen die Fahrtenbuchauflage eingeleitet werden können.

Wenn Sie in Bramfeld mit einem Bußgeldbescheid oder einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Wir unterstützen Sie kompetent und zielgerichtet bei der Klärung Ihrer rechtlichen Fragen.

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