Fahrverbot in Jenfeld
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Jenfeld und Umgebung.
Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Wandsbeker Chaussee ist eine der Hauptverkehrsstraßen in Jenfeld und wird häufig von Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht. Bewohner dieser Gegend sehen sich oft mit Bußgeldverfahren konfrontiert, die schnell zu einem Fahrverbot führen können. Ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 21 km/h kann bereits mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat. Dies ist insbesondere für Berufspendler, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, eine erhebliche Belastung.
Fahrverbot in Jenfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt
In vielen Fällen ist es möglich, gegen ein Fahrverbot Einspruch zu erheben. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen eine berufliche Härte droht. Nach § 25 StVG kann das Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, beispielsweise für Ihre berufliche Tätigkeit. In der Praxis beraten wir häufig Mandanten, die in der Altenpflege oder im Außendienst tätig sind und auf das Auto angewiesen sind. In solchen Fällen können wir oft erfolgreich die Aussetzung des Fahrverbots erreichen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
- Höchstgeschwindigkeitskontrollen: Auf der Jenfelder Allee sind häufig mobile Blitzer stationiert.
- Rotlichtverstöße: An der Kreuzung Jenfelder Allee und Wandsbeker Chaussee kann ein Überfahren der roten Ampel schnell 200 Euro und zwei Punkte kosten.
- Parkverstöße: Falschparken in der Nähe des Jenfelder Bahnhofs kann mit Bußgeldern von 30 bis 110 Euro geahndet werden.
Rechtslage und relevante Gesetze für Jenfeld
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Nach § 4 Abs. 1 StVG kann das zuständige Amtsgericht bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen ein Fahrverbot anordnen. Dies gilt insbesondere, wenn durch Ihr Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Weitere Regelungen finden sich im § 25 StVG, der die Aussetzung des Fahrverbots unter besonderen Umständen regelt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant aus Jenfeld wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h auf der Wandsbeker Chaussee geblitzt und erhielt ein Fahrverbot von einem Monat. Da er als Außendienstmitarbeiter tätig ist und täglich auf sein Auto angewiesen ist, haben wir Einspruch eingelegt und die Aussetzung des Fahrverbots erfolgreich erwirkt.
Die Verkehrssituation in Jenfeld ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt, was die Wahrscheinlichkeit von Verstößen erhöht. Daher sollte jeder Verkehrsteilnehmer sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein und im Falle eines Bußgeldbescheids rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Unsere Kanzlei in Hamburg-Jenfeld hat Erfahrung in der Anfechtung von Fahrverboten und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
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