Fahrverbot in Sasel

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Fahrverbot in Sasel

Geblitzt auf der Saseler Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Saseler Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Sasel und wird häufig von Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Wer auf der Saseler Chaussee oder in den angrenzenden Straßen wie der Mellingstedter Straße oder der Wiesenstraße geblitzt wird, sollte die rechtlichen Konsequenzen ernst nehmen. Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h kann bereits mit einem Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt geahndet werden. Ab 31 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat.

Fahrverbot in Sasel: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Sasel gravierende Folgen haben, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind. Oftmals gibt es jedoch Möglichkeiten, gegen ein verhängtes Fahrverbot rechtlich vorzugehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für den Betroffenen darstellt. Gemäß § 25 StVG kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn der Fahrer die Möglichkeit nachweisen kann, dass er auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um seinen Beruf auszuüben. Dies könnte beispielsweise bei einem Lieferfahrer oder einem Außendienstmitarbeiter der Fall sein, der regelmäßig auf das Auto angewiesen ist, um seine beruflichen Pflichten zu erfüllen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek

In Sasel und den angrenzenden Stadtteilen gibt es zahlreiche Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern und Fahrverboten führen können. Zu den häufigsten Fällen zählen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Saseler Chaussee, die mit bis zu 600 Euro Bußgeld und 2 Punkten in Flensburg geahndet werden können.
  • Rotlichtverstöße an den Kreuzungen der Wiesenstraße mit der Saseler Chaussee, die ein Bußgeld von bis zu 200 Euro und 2 Punkten nach sich ziehen.
  • Überholverbote, die auf der Mellingstedter Straße häufig missachtet werden und ebenfalls mit einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden können.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Verstöße finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Besonders relevant ist § 24 StVG, der die Verhängung von Fahrverboten regelt. Dabei können die Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben erheblich sein.

Rechtsfolgen und Fristen im Fall eines Fahrverbots

Ein Fahrverbot wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Monat bis zu drei Monaten ausgesprochen. Diese Frist kann in bestimmten Fällen durch Einsprüche oder Härtefallanträge verkürzt oder aufgehoben werden. Es ist wichtig, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen, um die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Bei einem Fahrverbot ist zudem die Frist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis relevant, die in der Regel nach Ablauf des Fahrverbots beginnt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Lkw-Fahrer aus Sasel wird auf der Saseler Chaussee mit 35 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids, der ein Fahrverbot von einem Monat vorsieht, kontaktiert er unsere Kanzlei. Durch einen Härtefallantrag und die Vorlage entsprechender Nachweise über seine berufliche Abhängigkeit vom Fahrzeug kann das Fahrverbot erfolgreich angefochten werden.

Wenn Sie in Sasel von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

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