Autokauf & Autoverkauf in Sasel

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Autokauf & Autoverkauf in Sasel

Gewährleistungsansprüche beim Fahrzeugkauf in Sasel

Immer wieder kommt es in Sasel, insbesondere beim Kauf von Gebrauchtwagen, zu rechtlichen Problemen, die sich aus Mängeln ergeben. Häufig stellen Käufer nach dem Erwerb fest, dass das Fahrzeug nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Das kann von einem defekten Radio bis hin zu gravierenden technischen Mängeln wie einem Motorversagen reichen. Gemäß § 433 BGB hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Für gebrauchte Fahrzeuge kann diese Frist jedoch auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Käufer sollten sich dieser Regelung bewusst sein, da sie im Falle eines Mangels schnell handeln müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Rückabwicklung des Kaufvertrags: Ein häufiger Fall

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Bewohner von Sasel kauft einen Gebrauchtwagen von einem Händler in der Wandsbeker Straße. Nach wenigen Wochen zeigt das Fahrzeug erhebliche Mängel, die der Händler nicht behoben hat. In solchen Fällen kann der Käufer gemäß § 437 BGB eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Dies beinhaltet die Rückgabe des Fahrzeugs und die Rückzahlung des Kaufpreises. Hierbei ist es wichtig, die Frist für die Mängelrüge zu beachten, die zwei Monate nach Bekanntwerden des Mangels beträgt.

Zusätzlich können Käufer in Fällen, in denen die Mängel arglistig verschwiegen wurden, Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können beispielsweise Kosten für eine nötige Reparatur oder sogar die Nutzungsausfallentschädigung umfassen.

Verkehrsrechtliche Aspekte: Bußgelder und Punkte

In Sasel sind die Straßen wie die Saseler Straße oder die Poppenbütteler Straße stark frequentiert. Verkehrssituationen, in denen Fahrzeuge wegen Mängeln nicht ordnungsgemäß funktionieren, können zu gefährlichen Situationen führen. Sollten beispielsweise Bremsen versagen, drohen nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den Fahrzeughalter gemäß § 1 StVO. Hierbei können Bußgelder von bis zu 600 Euro und Punkte in Flensburg die Folge sein. Auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten kann verhängt werden, wenn durch den Mangel eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

Typische Mandantensituationen in der Kanzlei

  • Fall 1:
  • Fall 2:
  • Fall 3:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Fahrzeugkauf sind komplex. Es lohnt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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