Parken und Halten in Sasel

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Parken und Halten in Sasel

Parkverbot in der Saseler Straße: Was Sie wissen sollten

Die Verkehrssituation in Sasel ist geprägt von engen Straßen und hohem Verkehrsaufkommen, besonders an Kreuzungen wie der Saseler Chaussee und der Alten Landstraße. Parken und Halten werden hier häufig durch das Aufstellen von Verkehrsschildern reguliert. Insbesondere auf der Saseler Straße sind Parkverbote und Halteverbote häufig anzutreffen, was zu einem hohen Aufkommen an Knöllchen führt. Die Regelungen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, die im § 12 die Halt- und Parkverbote beschreibt.

Bußgelder und Punkte: Die Konsequenzen eines Parkverstoßes

Wer in Sasel sein Fahrzeug falsch parkt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Ein Parkverstoß in einer Fußgängerzone kann beispielsweise mit bis zu 55 Euro geahndet werden. Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung zieht sogar ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Folgende Verstöße sind besonders häufig:

  • Falschparken in zweiter Reihe: 55 Euro und ein Punkt
  • Parken auf einem Radweg: 30 Euro
  • Verstoß gegen Halteverbot: 20 bis 40 Euro je nach Schwere
  • Parken ohne Parkschein in gebührenpflichtigen Zonen: 20 Euro

Die Frist für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide beträgt in der Regel zwei Wochen. Es ist ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Optionen zu besprechen.

Abschleppen: Ihre Rechte und Pflichten

In Sasel kommt es aufgrund der Parkplatznot auch häufig zu Abschleppmaßnahmen. Besonders in der Nähe von beliebten Einkaufszentren oder Veranstaltungen kann das Abstellen eines Fahrzeugs in einer nicht erlaubten Zone schnell zu einem Abschleppauftrag führen. Hierbei sind die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) relevant, das die Voraussetzungen für das Abschleppen von Fahrzeugen beschreibt. Das Abschleppen kann bei Verstößen wie:

  • Parken auf Feuerwehrzufahrten
  • Parken in einer Halteverbotszone
  • Parken auf Privatparkplätzen ohne Erlaubnis

Die Kosten für das Abschleppen bewegen sich schnell im dreistelligen Bereich, zuzüglich der Kosten für die Verwahrung des Fahrzeugs. Hierbei ist es wichtig, die Umstände des Abschleppens zu prüfen, um möglicherweise rechtliche Schritte einleiten zu können.

Praktische Beispiele aus der Kanzlei

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten beraten, die mit Park- und Halteverstößen konfrontiert waren. Ein Beispiel ist ein Fall, in dem ein Mandant eine Geldbuße von 100 Euro wegen Falschparkens auf einem Behindertenparkplatz erhalten hat. Nach Prüfung der Situation stellte sich heraus, dass der Mandant aufgrund eines medizinischen Notfalls den Parkplatz kurzfristig nutzen musste. In diesem Fall konnten wir erfolgreich einen Einspruch einlegen. Ein weiteres Beispiel betrifft einen Mandanten, dessen Fahrzeug fälschlicherweise abgeschleppt wurde, während er nur kurz ein Paket abholte. Hier konnten wir die Rückerstattung der Abschleppkosten erreichen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Parken und Halten in Sasel haben oder rechtlichen Beistand benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie kompetent und individuell, um die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

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