Verkehrsstrafrecht in Sasel

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Verkehrsstrafrecht in Sasel

Geblitzt auf der Saseler Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Saseler Chaussee gehört zu den Hauptverkehrsadern im Stadtteil Sasel. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von der Polizei überwacht werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 50 km/h. Bei einer Überschreitung um mehr als 20 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Strafen erheblich ansteigen. Beispielsweise wird eine Überschreitung um 40 km/h mit 160 Euro Bußgeld und zwei Punkten geahndet.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Überwachung durch mobile Blitzer, die häufig in der Nähe von Schulen und Kindergärten aufgestellt sind. Eltern sollten sich bewusst sein, dass in diesen Bereichen besonders strenge Kontrollen durchgeführt werden. Das Bußgeld kann hier schnell 80 Euro erreichen, wenn man 21 bis 25 km/h zu schnell fährt. Zudem kann ein Fahrverbot von einem Monat drohen, wenn die Geschwindigkeit um mehr als 31 km/h überschritten wird.

Trunkenheit am Steuer: Eine ernste Angelegenheit

In Sasel, wie auch in anderen Stadtteilen Hamburgs, ist das Fahren unter Alkoholeinfluss ein häufiges Problem. Wer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr wird es strafrechtlich relevant. Hier greift das Strafgesetzbuch (§ 316 StGB), das eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsehen kann.

Ein typisches Beispiel: Ein Anwohner, der nach einem Feierabendbier mit dem Auto nach Hause fährt und dabei von der Polizei angehalten wird, sieht sich nicht nur einem Bußgeld gegenüber, sondern möglicherweise auch einem langen Verfahren, das ihn seinen Führerschein kosten könnte.

Fahrerflucht: Auf die Konsequenzen achten

Ein weiteres häufiges Delikt im Verkehrsstrafrecht ist die Fahrerflucht. In Sasel kann dies beispielsweise vorkommen, wenn ein Autofahrer beim Parken einen anderen Wagen beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Nach § 142 StGB wird dies mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wer bei einem Unfall mit Personenschaden flieht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, darunter Führerscheinentzug und hohe Geldstrafen. Die Bußgelder können hier schnell in den vierstelligen Bereich steigen.

In der Praxis kann dies für einen Betroffenen bedeuten, dass er nicht nur mit der Schadensregulierung konfrontiert ist, sondern auch mit strafrechtlichen Vorwürfen, die seine Zukunft gefährden können. Wir beraten Sie, wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, und helfen Ihnen, die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Problem

Im dichten Verkehr von Sasel kommt es häufig zu Nötigungen im Straßenverkehr, sei es durch aggressive Fahrweise oder durch das Versperren der Fahrbahn. Diese Handlungen können nach § 240 StGB strafbar sein. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass solche Vorfälle nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Folgen haben können. Im Falle einer Verurteilung drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

Ein Beispiel: Ein Autofahrer wird angeklagt, einen anderen Fahrer durch dichtes Auffahren genötigt zu haben. Dieser Fall kann nicht nur zu einer Geldstrafe führen, sondern auch zu einem Fahrverbot. Die rechtlichen Folgen sind oft komplex und erfordern eine fundierte rechtliche Beratung.

Wenn Sie von einem solchen Vorfall betroffen sind oder sich in einer ähnlichen Situation befinden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre rechtlichen Interessen zu wahren.

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