Autokauf & Autoverkauf in Wohldorf-Ohlstedt

Ihr Anwalt für Autokauf & Autoverkauf in Wohldorf-Ohlstedt und Umgebung.

Autokauf & Autoverkauf in Wohldorf-Ohlstedt

Gewährleistung beim Fahrzeugkauf in Wohldorf-Ohlstedt

Der Kauf eines Fahrzeugs ist für viele Bürger in Wohldorf-Ohlstedt, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Wandsbek, eine bedeutende Entscheidung. Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf gibt es häufig rechtliche Probleme, die Käufer in eine schwierige Lage bringen können. Ein häufiges Beispiel sind versteckte Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten. Diese können beispielsweise Motorprobleme oder fehlerhafte Bremsen betreffen. Käufer haben in solchen Fällen gemäß § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz.

Rückabwicklung und Schadensersatz: Was Sie wissen sollten

Wenn Sie ein Fahrzeug erwerben, das Mängel aufweist, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn der Mangel erheblich ist. Laut § 323 BGB können Sie die Rückabwicklung innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem Kauf geltend machen. Bei Mängeln, die erst später festgestellt werden, beginnt die Frist erst mit der Entdeckung des Mangels. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Sie bei einem Kauf im Jahr 2021 und Entdeckung des Mangels im Jahr 2023 noch bis 2025 Ansprüche geltend machen können.

  • Motorenprobleme: Rücktritt möglich, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
  • Unfallschaden: Verheimlichung kann Schadensersatzansprüche auslösen.
  • Defekte Bremsen: Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung.

Rechtslage bei Mängeln und lokale Verkehrssituation

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar, jedoch muss auch die Verkehrsrealität in Wohldorf-Ohlstedt berücksichtigt werden. Das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Ohlstedter Straße oder der Kreuzung zur Bergstedter Straße kann dazu führen, dass Mängel an Fahrzeugen schneller auffallen. Kommt es zu einem Unfall aufgrund eines nicht ordnungsgemäß funktionierenden Fahrzeugs, können Sie unter Umständen auch für Schäden haftbar gemacht werden. Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie für Schäden, die Sie durch Ihr Fahrzeug verursachen. In solchen Fällen sind die finanziellen Folgen enorm. Schadensersatzansprüche können schnell in die Tausende gehen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir häufig Mandanten, die mit folgenden Situationen konfrontiert sind:

  • Ein Käufer erwirbt einen Gebrauchtwagen und stellt nach wenigen Tagen fest, dass die Klimaanlage defekt ist. Der Käufer wünscht sich eine Rückabwicklung des Kaufes.
  • Ein Fahrzeug wurde als unfallfrei verkauft, stellt sich jedoch als Unfallfahrzeug heraus. Hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  • Ein Käufer hat vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht. Nach dem Kauf treten unerwartete Probleme auf, die zu einem hohen Reparaturaufwand führen.

In diesen Fällen ist es wichtig, die rechtlichen Ansprüche rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu klären und durchzusetzen.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich Fahrzeugkaufrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend und entwickeln gemeinsam die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden