Autokauf & Autoverkauf in Duvenstedt

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Autokauf & Autoverkauf in Duvenstedt

Gewährleistungsansprüche beim Fahrzeugkauf in Duvenstedt

In Duvenstedt, einem Stadtteil im Bezirk Wandsbek, sehen sich Fahrzeugkäufer häufig mit rechtlichen Problemen konfrontiert, die aus Mängeln an ihrem neu erworbenen Fahrzeug resultieren. Ob es sich um einen Gebrauchtwagen von einem Händler auf der Duvenstedter Straße oder um einen Neuwagen vom Autohaus handelt, Käufer sollten sich über ihre Rechte im Klaren sein.

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Käufer von Fahrzeugen grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung. Dieser Anspruch beträgt in der Regel zwei Jahre für Neuwagen und ein Jahr für Gebrauchtwagen, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich eine längere Frist gewährt. Bei Mängeln wie zum Beispiel einem defekten Motor oder einer fehlerhaften Elektronik können Käufer eine Nachbesserung verlangen oder im schlimmsten Fall vom Kaufvertrag zurücktreten.

Rückabwicklung und Schadensersatz: Was Sie wissen sollten

Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist oft ein heikles Thema. In Duvenstedt gibt es viele Privatverkäufer, bei denen es häufig zu Streitigkeiten über Mängel kommt. Ein Beispiel: Ein Käufer erwirbt ein Fahrzeug, das sich später als unfallbeschädigt herausstellt. In solchen Fällen kann der Käufer Schadensersatz verlangen, sofern der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Verkäufer Mängel bewusst verschweigt.

Der Schadensersatzanspruch richtet sich nach § 280 BGB, wobei die Höhe des Schadensersatzes den Kaufpreis des Fahrzeugs nicht übersteigen kann. Zudem können Käufer in bestimmten Fällen auch die Rückzahlung von Reparaturkosten verlangen, die sie für die Behebung der Mängel aufbringen mussten.

Typische Probleme und Lösungen beim Fahrzeugkauf

  • Mangelhafte Bremsen: Wenn ein Fahrzeug in Duvenstedt verkauft wird und die Bremsen nicht ordnungsgemäß funktionieren, hat der Käufer das Recht, auf Nachbesserung oder Wandlung des Kaufvertrages zu bestehen.
  • Falschdeklarierte Kilometerstände: Ein häufiger Streitpunkt ist der manipulierte Kilometerstand. Hier haben Käufer das Recht auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat.
  • Unfallfreiheit: Gekaufte Fahrzeuge werden oft als unfallfrei angeboten. Stellt sich dies als falsch heraus, können Käufer den Kaufvertrag anfechten.

Rechtsfolgen und mögliche Ansprüche im Detail

Die rechtlichen Folgen bei Mängeln am Fahrzeug sind vielfältig. Käufer sollten sich mit den relevanten Gesetzestexten aus dem BGB, insbesondere den §§ 433 ff., vertraut machen. Auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) spielen eine Rolle, wenn es um die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs geht. Bei einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeug können Bußgelder von bis zu 60 Euro und Punkte in Flensburg die Folge sein.

Die Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen betragen, wie bereits erwähnt, zwei Jahre bei Neuwagen und ein Jahr bei Gebrauchtwagen. Käufer sollten daher bei festgestellten Mängeln schnell handeln, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Für die Bewohner von Duvenstedt kann die Verkehrssituation, insbesondere auf stark frequentierten Straßen wie der Duvenstedter Landstraße oder der Kreuzung zur Wandsbeker Chaussee, zusätzliche Probleme mit sich bringen. Hier können technische Mängel schnell zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen, was die Dringlichkeit einer rechtlichen Klärung unterstreicht.

Wenn Sie in Duvenstedt ein Fahrzeug gekauft haben und rechtliche Probleme aufgrund von Mängeln haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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