Fahrverbot in Duvenstedt
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Geblitzt auf der Duvenstedter Straße? Das sind Ihre Rechte
In Duvenstedt, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Wandsbek, sind die Straßen oft von ländlichem Charakter geprägt. Dennoch kommt es aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens, insbesondere auf der Duvenstedter Straße und der Rahlstedter Straße, zunehmend zu Geschwindigkeitskontrollen. Das Ergebnis sind nicht selten Bußgeldbescheide und Fahrverbote, die für die Betroffenen gravierende Folgen haben können. Insbesondere wenn diese auf eine berufliche Notwendigkeit angewiesen sind, stellen sich viele Fragen nach den Möglichkeiten, gegen ein Fahrverbot vorzugehen.
Fahrverbot in Duvenstedt: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt. Laut § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten angeordnet werden, wenn der Fahrer in den letzten zwei Jahren mindestens 8 Punkte im Fahreignungsregister erreicht hat oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h innerorts. In Duvenstedt sind solche Verstöße nicht selten, insbesondere an der Kreuzung zur Rahlstedter Straße, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wird mit 82 km/h auf einer 50er-Zone geblitzt. Das Bußgeld beträgt 160 Euro, und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Aufgrund der Schwere des Verstoßes wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. In solchen Fällen kann ein Einspruch sinnvoll sein, insbesondere wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um seinen Beruf auszuüben.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Wandsbek
In Duvenstedt gibt es zahlreiche Stellen, an denen Geschwindigkeitsverstöße häufig geahndet werden. Besonders auffällig sind Blitzer in der:
- Duvenstedter Straße
- Rahlstedter Straße
- Am Forst
- Waldweg
Fahrer sollten auch die Vorschriften der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) im Blick behalten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt, während ab 26 bis 30 km/h bereits 80 Euro und ein Punkt fällig werden. Bei schwereren Verstößen kann das Fahrverbot schnell in den Raum rücken.
Berufliche Härte und Absehen vom Fahrverbot
Das deutsche Recht sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit vor, von einem Fahrverbot abzusehen, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass es zu einer unzumutbaren beruflichen Härte führt. Hierbei muss die individuelle Situation genau geprüft werden. Ist der Mandant beispielsweise auf sein Fahrzeug angewiesen, um Kunden zu besuchen oder um zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen, kann dies als Grund für einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot dienen.
Ein Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker, der regelmäßig in Duvenstedt und den umliegenden Stadtteilen Aufträge ausführt, könnte aufgrund eines Fahrverbots seine Existenz gefährden. Hier lohnt es sich, rechtzeitig einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot zu stellen, um die berufliche Situation zu klären und möglicherweise das Fahrverbot abzuwenden.
Die Frist für das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel zwei Wochen nach Zugang des Bescheids. Eine rechtzeitige Reaktion ist entscheidend, um die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung zu erhöhen.
Wenn Sie in Duvenstedt mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder Fragen zur Anfechtung haben, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
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